Parlament / Geschäfte / 26.7136
Stand Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren (UCPM)
eingereicht am 04.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (09.03.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 09.03.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Bundesrat und Parlament haben die Mo. 22.3904 «Für einen Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren» 2022/23 angenommen. Ende 2025 teilte das BABS mit, die Umsetzung werde verschoben. Die Brandkatastrophe von Crans-Montana zeigte die Bedeutung rascher UCPM-Koordination. Welche Bemühungen hat der Bundesrat bisher für einen zeitnahen Beitritt unternommen und auf welchen Zeitpunkt hat die EU der Schweiz eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen und den Beitritt in Aussicht gestellt?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Brandkatastrophe von Crans-Montana hat gezeigt, dass das Schweizer Gesundheitswesen allein nicht in der Lage ist, einen Massenanfall von Verletzten mit hochkomplexen Verbrennungsverletzungen zu bewältigen. Durch dieses Ereignis wurde die Notwendigkeit einer raschen und effizienten internationalen Koordination im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahren (Union Civil Protection Mechanism UCPM) verdeutlicht und hat die Leistungsfähigkeit unter Realbedingungen bestätigt.
Eine Teilnahme der Schweiz am UCPM ist zurzeit nicht möglich, da diese auf Länder der Europäischen Freihandelsassoziationen (EFTA), die ebenfalls dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, sowie auf Beitrittsländer, Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer beschränkt ist. Am 16. Juli 2025 hat die Europäische Kommission dem Europäische Parlament sowie dem Rat jedoch einen Vorschlag zur Anpassung von Beschluss Nr. 1313/2013/EU überwiesen, der einen Beitritt der Schweiz ermöglichen würde. Das Inkrafttreten dieser Anpassungen wird derzeit für 2027, spätestens jedoch für den 1. Januar 2028 erwartet.
Derzeit erarbeitet der Bundesrat die notwendigen Grundlagen, damit ein Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren nach Anpassung der rechtlichen Voraussetzungen des europäischen Rechts ohne Verzögerung erfolgen kann. Er wird zu gegebener Zeit darüber orientieren.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
