Parlamento / Oggetti / 26.7136
Stand Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren (UCPM)
depositato il 04.03.2026 nella Sessione primaverile 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (09.03.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
- 09.03.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda
Testo depositato
Bundesrat und Parlament haben die Mo. 22.3904 «Für einen Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren» 2022/23 angenommen. Ende 2025 teilte das BABS mit, die Umsetzung werde verschoben. Die Brandkatastrophe von Crans-Montana zeigte die Bedeutung rascher UCPM-Koordination. Welche Bemühungen hat der Bundesrat bisher für einen zeitnahen Beitritt unternommen und auf welchen Zeitpunkt hat die EU der Schweiz eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen und den Beitritt in Aussicht gestellt?
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Parere del Consiglio federale
Die Brandkatastrophe von Crans-Montana hat gezeigt, dass das Schweizer Gesundheitswesen allein nicht in der Lage ist, einen Massenanfall von Verletzten mit hochkomplexen Verbrennungsverletzungen zu bewältigen. Durch dieses Ereignis wurde die Notwendigkeit einer raschen und effizienten internationalen Koordination im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahren (Union Civil Protection Mechanism UCPM) verdeutlicht und hat die Leistungsfähigkeit unter Realbedingungen bestätigt.
Eine Teilnahme der Schweiz am UCPM ist zurzeit nicht möglich, da diese auf Länder der Europäischen Freihandelsassoziationen (EFTA), die ebenfalls dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, sowie auf Beitrittsländer, Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer beschränkt ist. Am 16. Juli 2025 hat die Europäische Kommission dem Europäische Parlament sowie dem Rat jedoch einen Vorschlag zur Anpassung von Beschluss Nr. 1313/2013/EU überwiesen, der einen Beitritt der Schweiz ermöglichen würde. Das Inkrafttreten dieser Anpassungen wird derzeit für 2027, spätestens jedoch für den 1. Januar 2028 erwartet.
Derzeit erarbeitet der Bundesrat die notwendigen Grundlagen, damit ein Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren nach Anpassung der rechtlichen Voraussetzungen des europäischen Rechts ohne Verzögerung erfolgen kann. Er wird zu gegebener Zeit darüber orientieren.
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Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 18.09.2026. Dati grezzi
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