Parlament / Geschäfte / 26.7202
Sollte es nicht mehr Personensicherheitsprüfungen geben, wenn die Fachstelle Zugriff auf mehr Daten hat?
eingereicht am 11.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (16.03.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 16.03.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Der Bundesrat schreibt als Antwort auf meine Frage 26.7035, dass die Fachstelle PSP inzwischen auf viel mehr Daten zurückgreifen kann. - Bedeutet das nicht, dass eine PSP viel speditiver und effizienter durchgeführt werden kann? - Sollten dann als Konsequenz nicht die Prüfungen ausgeweitet werden? Welche Gründe, ausser der Spardruck auf die Bundesfinanzen sprechen dagegen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Anzahl der Prüfungen hängt davon ab, wie viele Personen sicherheitsempfindliche Aufgaben wahrnehmen – und nicht davon, wie vielen Daten zur Verfügung stehen.
Je mehr Register und Datenquellen konsultiert werden, desto gründlicher können die Prüfungen durchgeführt werden. Dies erhöht unter anderem die Wahrscheinlichkeit, sicherheitsrelevante Hinweise zu erkennen – was wiederum zusätzliche Abklärungen notwendig macht. Dadurch nimmt der Aufwand zu, generiert aber mehr Sicherheit.
Mit dem Informationssicherheitsgesetz wurde deshalb bewusst entschieden, weniger Personen zu prüfen – diese dafür gezielter und gründlicher. Der Ansatz ist risikobasiert und setzt auf Qualität statt Quantität.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
