Sollte es nicht mehr Personensicherheitsprüfungen geben, wenn die Fachstelle Zugriff auf mehr Daten hat?
подано 11.03.2026 на сесії «Frühjahrssession 2026»Перша палата: Національна радаErledigt (16.03.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 16.03.2026Національна радаSchriftliche Beantwortung der Frage
Поданий текст
Der Bundesrat schreibt als Antwort auf meine Frage 26.7035, dass die Fachstelle PSP inzwischen auf viel mehr Daten zurückgreifen kann. - Bedeutet das nicht, dass eine PSP viel speditiver und effizienter durchgeführt werden kann? - Sollten dann als Konsequenz nicht die Prüfungen ausgeweitet werden? Welche Gründe, ausser der Spardruck auf die Bundesfinanzen sprechen dagegen?
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Позиція Федеральної ради
Die Anzahl der Prüfungen hängt davon ab, wie viele Personen sicherheitsempfindliche Aufgaben wahrnehmen – und nicht davon, wie vielen Daten zur Verfügung stehen.
Je mehr Register und Datenquellen konsultiert werden, desto gründlicher können die Prüfungen durchgeführt werden. Dies erhöht unter anderem die Wahrscheinlichkeit, sicherheitsrelevante Hinweise zu erkennen – was wiederum zusätzliche Abklärungen notwendig macht. Dadurch nimmt der Aufwand zu, generiert aber mehr Sicherheit.
Mit dem Informationssicherheitsgesetz wurde deshalb bewusst entschieden, weniger Personen zu prüfen – diese dafür gezielter und gründlicher. Der Ansatz ist risikobasiert und setzt auf Qualität statt Quantität.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
