Parlament / Geschäfte / 26.7283
Lex Crans-Montana auch in die aktuell laufende Opferhilfegesetzrevision aufnehmen
eingereicht am 11.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (16.03.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 16.03.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Das Opferhilfegesetz ist in Revision (vgl. 25.080), dabei sollen die Hilfsangebote für Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt ausgebaut werden. Aktuell ist die RK-N an der Beratung der Teilrevision. Ist der Bundesrat bereit, die Lex Crans-Montana in die aktuell laufende Revision des OHG mit einem Zusatzantrag einzufügen, damit die Solidaritätsbeiträge auch für andere ausserordentlichen Ereignissen (Art. 32 OHG) angewendet werden kann?
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana vom 1. Januar 2026 (vgl. 26.022) sieht angesichts der ausserordentlichen Tragweite dieses Ereignisses einen Solidaritätsbeitrag des Bundes vor. Es handelt sich dabei um ein Spezialgesetz, das ausschliesslich für die Opfer dieser Brandkatastrophe geschaffen wurde. Entsprechend regelt es die Ansprüche von Personen, die von diesem konkreten Ereignis betroffen sind, und ist nicht auf andere Katastrophen oder Unfälle ausgerichtet.
Eine Einführung von Solidaritätsbeiträgen für andere ausserordentliche Ereignisse wirft grundlegende rechtliche und finanzielle Fragen auf. Eine entsprechende Prüfung kann im Rahmen eines Postulats oder einer Motion vorgenommen werden. Dabei wären insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen, die Abgrenzung zu bestehenden Instrumenten sowie die finanziellen Auswirkungen zu klären.
Eine unmittelbare Aufnahme einer solchen Regelung im Rahmen der derzeit laufenden Teilrevision des Opferhilfegesetzes (vgl. 25.080) erachtet der Bundesrat hingegen nicht als angezeigt. Angesichts der möglichen finanziellen Konsequenzen, insbesondere für die Kantone, und der grundsätzlichen Tragweite einer solchen Erweiterung wären vorgängig eine vertiefte Analyse sowie eine Vernehmlassung erforderlich.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
