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26.7316Fragestunde. FrageEDAerledigt

Veröffentlichung von fehlerhaften und unvollständigen Faktenblättern des Bundesrates zu den EU-Verträgen

eingereicht am 01.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (08.06.2026)

StaatspolitikEuropapolitikMedien und Kommunikation

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 08.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage

1. Welche Stelle prüft offizielle Faktenblätter des Bundes auf sachliche Richtigkeit und Ausgewogenheit? 2. Weshalb werden Beanstandungen gegen solche Publikationen teilweise durch jene Stellen beantwortet, welche die Inhalte selbst verantworten? 3. Erachtet der Bundesrat dieses Vorgehen als rechtsstaatlich ausreichend? 4. Welche Möglichkeiten haben Bürger, sachlich fehlerhafte Informationen in offiziellen Publikationen des Bundes korrigieren zu lassen?

Im Falle des Pakets Schweiz–EU wurden die Kommunikationsunterlagen vom Bundesrat verabschiedet. Sie wurden im Rahmen der Ämterkonsultation und des Mitberichtsverfahrens von allen Departementen und der Bundeskanzlei geprüft. Die inhaltliche Verantwortung für die Faktenblätter zum Paket Schweiz–EU liegt bei den jeweils federführenden Departementen und Ämtern. Diese sind aufgrund ihres Fachwissens am besten in der Lage, um allfällige Beanstandungen zu beurteilen und die Qualität zu gewährleisten. Sie nehmen Hinweise auf sachliche Fehler entgegen und korrigieren ihr Informationsangebot bei Bedarf. Mit den Faktenblättern erfüllt der Bundesrat den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit zu informieren.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.