Parlament / Geschäfte / 26.7555
Sollte das operative Personal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit nicht weiterhin der Militärjustiz unterstehen?
eingereicht am 10.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (15.06.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 15.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Innerhalb weniger Tage wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zunächst über das plötzliche Ende der Militärjustiz für die Grenzwächterinnen und -wächter (inklusive der laufenden Verfahren), und dann über die vorläufige Beibehaltung informiert. Für das Parlament stellt diese Verwirrung eine Gelegenheit dar, um sich ernsthaft mit einer Frage auseinanderzusetzen, die bislang noch nicht (oder zumindest nicht gründlich) diskutiert worden ist: Soll das operative Personal des BAZG künftig der Militärjustiz unterstellt sein? Wie beurteilt dies der Bundesrat?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
