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26.7562Fragestunde. FrageUVEKerledigt

Einsparungspotenzial durch Anpassung der Kompensationssätze in der CO2-Verordnung

eingereicht am 10.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (15.06.2026)

FinanzwesenUmwelt

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 15.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage

«Der Bundesrat steht unter Handlungsdruck, um die Klimaziele 2030 zu erreichen. Wenn er Art. 89 der CO2-VO dahingehend ändern würde, dass die Kompensationssätze auf das gesetzlich zulässige Maximum erhöht würden, wie viel Geld könnte der Bund sparen im Vergleich zum Zukauf von weiteren CO2-Zertifikaten durch den Bund?»

Der Bundesrat hat die CO2-Verordnung (Art. 89) bereits so ausgestaltet, dass unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen die maximale Klimawirkung erzielt wird. Der gesetzliche Kompensationsaufschlag ist auf 5 Rappen pro Liter Treibstoff begrenzt (Art. 28c CO2-Gesetz). Dieser Spielraum wird bereits vollständig ausgeschöpft. Die Kompensationssätze steigen gestaffelt auf 50 Prozent im Jahr 2030, mit einem Inlandanteil von mindestens 12 Prozent. Damit sollen einerseits bestehende inländische Projekte weitergeführt und andererseits durch Auslandprojekte (ca. 35 CHF/t CO2) eine maximale Klimawirkung pro eingesetzten Franken erzielt werden.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.