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26.7595Fragestunde. FrageUVEKerledigt

Die Zulassungspolitik des Bundes wird für Private, Gemeinden und Kantone zu einer riesigen Last – was tut er dagegen und bis wann?

eingereicht am 10.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (15.06.2026)

UmweltLandwirtschaft

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 15.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage

Auf meine Frage 26.7263 schreibt der Bundesrat, viele PFAS-Belastungen stammten aus diffusen Quellen. Eine «Verunreinigung einzelnen Verursachern individuell zuzuordnen» sei meist unmöglich. Oft bleibe nur der Zustandsstörer, bei öffentlichen Böden/Gewässern das Gemeinwesen, bei privaten Grundstücken die Eigentümer. - Inwiefern steht der Bundesrat, der die PFAS zur Anwendung zulässt, in der Verantwortung? - Wie begründet er seine Zulassungspolitik gegenüber Gemeinden, Kantonen und Steuerzahlenden?

Der Bundesrat ist sich der Belastungsproblematik bewusst und hat das UVEK am 19. Dezember 2025 beauftragt, einen Aktionsplan zu PFAS auszuarbeiten. Die Notwendigkeit, konkrete Verbote für einzelne PFAS auszusprechen, wird laufend geprüft.

Der Bundesrat verfolgt das Ziel, Risiken für Umwelt und Gesundheit zu minimieren. Es bestehen bereits verschiedene Verbote und Einschränkungen für PFAS und weitere kommen hinzu, so zum Beispiel für PFAS in Schaumlöschmitteln oder Lebensmittelkontaktmaterialien.

In der Europäischen Union ist eine weitreichende Beschränkung für alle PFAS-Verbindungen vorgesehen, mit spezifischen Ausnahmen für wichtige Anwendungen. Der Bundesrat verfolgt die Regulierung in der EU aufmerksam und prüft zu gegebener Zeit eine allfällige Übernahme in der Schweiz.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.