Die Zulassungspolitik des Bundes wird für Private, Gemeinden und Kantone zu einer riesigen Last – was tut er dagegen und bis wann?
подано 10.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаErledigt (15.06.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 15.06.2026Національна радаSchriftliche Beantwortung der Frage
Поданий текст
Auf meine Frage 26.7263 schreibt der Bundesrat, viele PFAS-Belastungen stammten aus diffusen Quellen. Eine «Verunreinigung einzelnen Verursachern individuell zuzuordnen» sei meist unmöglich. Oft bleibe nur der Zustandsstörer, bei öffentlichen Böden/Gewässern das Gemeinwesen, bei privaten Grundstücken die Eigentümer. - Inwiefern steht der Bundesrat, der die PFAS zur Anwendung zulässt, in der Verantwortung? - Wie begründet er seine Zulassungspolitik gegenüber Gemeinden, Kantonen und Steuerzahlenden?
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Позиція Федеральної ради
Der Bundesrat ist sich der Belastungsproblematik bewusst und hat das UVEK am 19. Dezember 2025 beauftragt, einen Aktionsplan zu PFAS auszuarbeiten. Die Notwendigkeit, konkrete Verbote für einzelne PFAS auszusprechen, wird laufend geprüft.
Der Bundesrat verfolgt das Ziel, Risiken für Umwelt und Gesundheit zu minimieren. Es bestehen bereits verschiedene Verbote und Einschränkungen für PFAS und weitere kommen hinzu, so zum Beispiel für PFAS in Schaumlöschmitteln oder Lebensmittelkontaktmaterialien.
In der Europäischen Union ist eine weitreichende Beschränkung für alle PFAS-Verbindungen vorgesehen, mit spezifischen Ausnahmen für wichtige Anwendungen. Der Bundesrat verfolgt die Regulierung in der EU aufmerksam und prüft zu gegebener Zeit eine allfällige Übernahme in der Schweiz.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
