Parlament / Geschäfte / 26.7627
Geologisches Tiefenlager: Sind Abgeltungen Voraussetzung?
eingereicht am 14.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Bundesrat Rösti erklärte am 7. September 2026 in Weiach, er könne sich kaum vorstellen, dass der Bundesrat ein Rahmenbewilligungsgesuch genehmige, bei dem die Standortregion leer ausgehe (vgl. https://t1p.de/0deow , Stand 08.09.2026, 12:40 Uhr). - Kann der Bundesrat bestätigen, dass er die Rahmenbewilligung für Nördlich Lägern nur erteilen wird, wenn eine verbindliche Abgeltungsvereinbarung mit der Standortregion vorliegt? - Falls nein, wie ist diese Aussage zu verstehen?
Stellungnahme des Bundesrates
Unabhängig von der mehrfach öffentlich geäusserten Erwartungshaltung der betroffenen Regionen ist eine Abgeltungsvereinbarung keine rechtliche Voraussetzung für die Erteilung einer Rahmenbewilligung.
Erteilt der Bundesrat eine Rahmenbewilligung, muss dieser Entscheid durch das Parlament genehmigt werden und dagegen kann das Referendum ergriffen werden. Die Rahmenbewilligung ist somit auch ein politischer Entscheid.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
