Parlament / Geschäfte / 26.7628
Bundesfinanzierung des Autoverlads Furka
eingereicht am 14.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Die Matterhorn Gotthard Bahn beantragt beim BAV, ab 1. November 2027 Fahrzeuge über 3,05 m Höhe vom Autoverlad Furka auszuschliessen. Damit würde der Schwerverkehr faktisch ausgeschlossen, obwohl dieser über Mineralölsteuer und LSVA zur Finanzierung der Infrastruktur beiträgt. Aus welchen Finanzierungsgefässen wird der Autoverlad Furka genau finanziert und wie hoch waren die Bundesleistungen 2021–2025?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Betrieb der nicht eigenwirtschaftlichen Autoverlade an der Furka und am Simplon wird gestützt auf Artikel 18 des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel durch den Bund mit Mitteln aus der Mineralölsteuer finanziert. Die Bundesbeiträge 2021-2025 an den Autoverlad der Matterhorn Gotthard Bahn betrugen:
2021*
2022*
2023*
2024
2025
2'100'000.-
1'800'000.-
1'800'000.-
1'691'000.-
1'677'600.-
* Bis 2023 inkl. Autoverlad Oberalp
Die Infrastrukturanlagen des Autoverlads Furka werden mit Mitteln aus der Mineralölsteuer erneuert. Vorgesehen ist ein Bundesbeitrag von 100 Prozent der anrechenbaren Kosten bzw. maximal 23,5 Millionen Franken. Die Gesamtprojektdauer erstreckt sich von 2025 bis 2028; die Inbetriebnahme ist für 2028 vorgesehen. Zwischen 2020 bis 2025 wurden bereits Investitionen in Höhe von rund 1,8 Millionen Franken für Planungsarbeiten und für das Zutrittssystem finanziert.
Die Finanzierung erfolgt somit ausschliesslich aus Mineralölsteuermitteln und nicht aus LSVA-Mitteln. Der Ausschluss von Fahrzeugen über 3,05 m Höhe erfolgt aus Sicherheitsgründen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
