Parlament / Geschäfte / 26.7706
Gesetzliche Basis für Robotaxis
eingereicht am 15.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Gemäss Zeitungsartikel ist das Astra offen für Gesuche für Robotaxis. Gesetzliche Anpassungen für deren Betrieb seien, wenn überhaupt, nur punktuell nötig. Im Strassenverkehrsgesetz sind die Anwendungsfälle Parkplätze, ein Autobahnpilot und Fahrten auf behördlich genehmigten Strecken geregelt. Auf welche gesetzliche Grundlage würde sich eine Zulassung von automatisierten Taxis stützen?
Stellungnahme des Bundesrates
Derzeit finden Versuche mit automatisierten Fahrzeugen statt (Artikel 25h des Strassenverkehrsgesetzes [SVG; SR 741.01]).
Bei einer künftigen regulären Zulassung legt das SVG fest, dass führerlose Fahrzeuge nur auf vom Kanton bewilligten Strecken zugelassen werden dürfen und durch einen Operator beaufsichtigt werden müssen (Art. 25c SVG). Dabei kommt dem Zulassungskanton bei seinem Entscheid ein erheblicher Ermessensspielraum zu (vgl. Art. 45 Abs. 2 der Verordnung über das automatisierte Fahren [VAF; SR 741.59]).
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
