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26.7761Fragestunde. FrageEJPDerledigt

Fr. 18,9 Mio. Subventionen des Bundes an Caritas für den Verfahrensaufwand für Asylsuchende

eingereicht am 16.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)

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Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage

- Weshalb unterstützt der Bund die Caritas mit Fr. 18,9 Mio. für Verfahrenskosten für Asylsuchende?

- Worin sieht er den Mehrwert für die steuerzahlende Schweizer Bevölkerung?

- Schafft der Bund damit nicht Anreize für das 'Schleusergeschäft'?

- Findet der Bund die Bezeichnung der Caritas als NGO trotz der hohen Unterstützung noch angebracht?

- Wäre der Begriff 'Regierungsnterstützte Organisation' für die Caritas nicht treffender?

1) Caritas übernimmt nebst weiterer bundesexterner Leistungserbringer die Aufgabe des Rechtsschutzes im Asylverfahren. Das SEM entschädigt Caritas somit für die Erfüllung eines gesetzlich vorgesehenen Auftrags. Die Zahlungen dienen der Abgeltung konkreter Leistungen.

2) Der unentgeltliche Rechtsschutz ist ein wesentliches Element des beschleunigten Asylverfahrens. Er trägt dazu bei, dass Verfahren trotz kurzer Fristen rechtsstaatlich korrekt und fair durchgeführt werden. Die frühzeitige Beratung und Rechtsvertretung unterstützt die Klärung des Sachverhalts und hilft den Asylsuchenden, ihre Rechte und Pflichten und die Erfolgsaussichten ihres Asylgesuchs zu verstehen. Qualitativ gute und rasche Verfahren können unnötige Beschwerden und zusätzliche Verfahrensschritte vermeiden. Rasche Verfahren reduzieren schlussendlich Kosten.

3) Der gesetzliche Auftrag betrifft die Beratung und Rechtsvertretung im Asylverfahren, nicht die Organisation oder Finanzierung der Einreise.

4-5) Caritas ist eine nichtstaatliche Organisation, die im Auftrag des Bundes gesetzlich vorgesehene Leistungen erbringt und dafür entschädigt wird.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 22.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.