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26.7806Fragestunde. FrageEFDerledigt

Paradigmenwechsel bei Entschädigungen?

eingereicht am 16.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)

StaatspolitikWirtschaftBeschäftigung und Arbeit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage

In seiner Stellungnahme vom 12.08.2026 unterstützt der Bundesrat die Begrenzung der Entschädigungen für leitende Organe von Krankenversicherer. Es stellt sich die Frage, ob damit ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel eingeleitet wird: Beabsichtigt der Bundesrat, künftig auch bei staatsnahen Unternehmen wie die SRG, der SBB, Skyguide oder der Post, bei der FINMA und der SUVA vergleichbare Vergütungsobergrenzen vorzusehen? Falls nein: wie begründet der Bundesrat diese unterschiedliche Behandlung?

Die Generalversammlungen der vom Bund beherrschten Aktiengesellschaften legen die Vergütungsobergrenzen für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung fest. Damit steuert der Bund die Vergütungen der betroffenen Kader. Der sogenannte «Say on Pay»-Prozess betrifft die Schweizerische Post, die SBB, Skyguide, RUAG MRO, RUAG International, SIFEM, Identitas und Swisscom. Zudem genehmigt der Bundesrat die maximale Höhe der Entschädigung für den Vorsitz der Geschäftsleitung und für den Verwaltungsrat der Anstalten.

Die maximale Vergütung der leitenden Organe der SRG wird von der Delegiertenversammlung als oberstes Vereinsorgan genehmigt. Die SUVA ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt und kennt keine Höchstbeträge. Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 16.438 «Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen» wurde eine einheitliche Regelung für ein Maximalentgelt abgelehnt.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 22.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.