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Федеральна рада / Цілі Федеральної ради / Ціль 5

Напрям 1 · Die Schweiz sichert ihren Wohlstand nachhaltig und nutzt die Chancen der Digitalisierung

Ціль 5: Die Schweiz nutzt die Chancen der künstlichen Intelligenz, reduziert ihre Risiken und setzt sich für den Schutz der Persönlichkeitsrechte im digitalen Bereich, einen innovativen Standort Schweiz und eine zukunftsgerichtete nationale und internationale Regulierung ein

2025Звіт 2025: досягнуто2024Звіт 2024: справ не заплановано

  1. Grundsatzentscheid zur Auslegeordnung der Regulierung von künstlicher Intelligenz
  2. Grundsatzentscheid zur Weiterentwicklung des Bereichs künstliche Intelligenz und Klärung des Einsatzes von künstlicher Intelligenz in der Bundesverwaltung

Річний звіт 2027 вийде навесні 2028.

  1. 5.1 Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) (Anpassung an die technische Entwicklung)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Botschaft zu einer Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes (URG) verabschieden. Ziel ist es, das URG den aktuellen technischen Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) anzupassen. Dies da auch die KI die geistigen Arbeitsergebnisse anderer Personen nutzt und oftmals zugleich in Konkurrenz zu den Urheberinnen und Urhebern dieser geistigen Arbeitsergebnisse steht.

  2. 5.2 Beitritt zur Konvention des Europarats über die künstliche Intelligenz

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Vernehmlassung bezüglich eines möglichen Beitritts der Schweiz zur Konvention des Europarats über die künstliche Intelligenz eröffnen. Die Konvention ist der erste völkerrechtlich bindende internationale Vertrag, der KI-Systeme entlang ihres gesamten Lebenszyklus reguliert. Sie stellt den Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Vordergrund.

Ziele des Bundesrates 2027 ↗

Річний звіт 2026 вийде навесні 2027.

  1. 5.1 Weiterentwicklung Koordination KI in der Bundesverwaltung

    Grundsatzentscheid

    In Anbetracht der rasanten Fortschritte im Bereich der KI wird der Bundesrat im ersten Halbjahr 2026 den allfälligen Ausbau einer bundesinternen Koordinationsstelle für KI beschliessen. Die vorgelagerte Aussprache über die Auslegeordnung zur Regulierung von KI von UVEK und EDA sowie die beschlossene Strategie zum Einsatz von KI-Systemen in der Bundesverwaltung wird der Bundesrat dabei miteinbeziehen. Mit einer gemeinsamen strategischen Ausrichtung und Koordination in der Bundesverwaltung sollen Synergien, Innovation und Vertrauen beim Einsatz von KI-Systemen gefördert werden. Die allfällige Koordinationsstelle für KI soll auf den bestehenden Kompetenzbereichen der Departemente und der Bundeskanzlei aufbauen und das gemeinsame Vorgehen im Bereich KI durch einen koordinierten, departementsübergreifenden Ansatz stärken. Das Konzept dient dabei als Entscheidungsgrundlage.

  2. 5.2 Konvention des Europarats über die künstliche Intelligenz

    Eröffnung der Vernehmlassung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Vernehmlassung zur Umsetzung der Konvention des Europarats über die künstliche Intelligenz eröffnen. Damit sollen die notwendigen gesetzlichen Massnahmen festgelegt werden, namentlich in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht.

Ziele des Bundesrates 2026 ↗

  1. 5.1 Teilstrategie für den Einsatz von KI in der Bundesverwaltung

    Kenntnisnahme

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Teilstrategie (im Sinne von Artikel 17 der Verordnung über die digitale Transformation und die Informatik, VDTI) für den Einsatz von KI in der Bundesverwaltung zur Kenntnis nehmen und allfällige Massnahmen zur weiteren Umsetzung beschliessen. Der Fokus liegt auf dem Einsatz von KI in den Verwaltungseinheiten des Bundes. Es sind Grundlagen zu schaffen, damit Verwaltungsleistungen zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft und Behörden effizienter bereitgestellt werden können. Dabei sind die Risiken von KI frühzeitig zu erkennen und zu mitigieren. Die neue Strategie nimmt Bezug auf die Leitlinien «Künstliche Intelligenz» und den Verhaltenskodex des Bundes für menschzentrierte und vertrauenswürdige Datenwissenschaft (und KI), berücksichtigt die Absichten des Bundesrates im Rahmen der Auslegeordnung zur Regulierung von KI und bindet das Kompetenznetzwerk CNAI eng ein.

    Річний звіт

    Der Bundesrat hat am 21. März 2025 die Strategie zum Einsatz von KI-Systemen in der Bundesverwaltung zur Kenntnis genommen. Die Strategie legt Grundsätze für einen vertrauenswürdigen und verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz fest und fördert den Kompetenzaufbau bei den Mitarbeitenden. Ziel ist es, Prozesse zu optimieren und Effizienzsteigerungen zu erzielen, indem Mitarbeitende von Routinearbeiten entlastet werden.

  2. 5.2 Konzept für den Aufbau einer Koordinationsstelle für künstliche Intelligenz

    Prüfung

    In Anbetracht der rasanten Fortschritte im Bereich der KI wird der Bundesrat im zweiten Halbjahr 2025 den allfälligen Aufbau einer bundesinternen Koordinationsstelle für KI prüfen. Die vorgelagerte Aussprache über die Auslegeordnung zur Regulierung von KI von UVEK und EDA sowie die Kl-Teilstrategie der BK (im Sinne von Art. 17 der Verordnung über die digitale Transformation und Informatik, VDTI) wird der Bundesrat dabei miteinbeziehen. Mit einer gemeinsamen strategischen Ausrichtung und Koordination in der Bundesverwaltung sollen Synergien, Innovation und Vertrauen beim Einsatz von KI gefördert werden. Die allfällige Koordinationsstelle für KI soll auf den bestehenden Kompetenzbereichen der Departemente und der Bundeskanzlei aufbauen und das gemeinsame Vorgehen im Bereich KI durch einen koordinierten, departementsübergreifenden Ansatz stärken. Das Konzept dient als Entscheidungsgrundlage für einen allfälligen Aufbau einer Koordinationsstelle.

    Річний звіт

    Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 den Umsetzungsplan zur Strategie für den Einsatz von KI-Systemen in der Bundesverwaltung sowie das Konzept zur Stärkung des Kompetenznetzwerks für künstliche Intelligenz (CNAI) zur Kenntnis genommen und eine Änderung der Digitalisierungsverordnung gutgeheissen. Der Umsetzungsplan zeigt den Bedarf und zentrale Massnahmen auf, um KI in der Bundesverwaltung vertrauenswürdig einzusetzen, Kompetenzen aufzubauen und Prozesse zu optimieren. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der bundesweiten Koordination im Bereich KI. In diesem Zusammenhang wird die Anlaufstelle des CNAI vom Bundesamt für Statistik zur Bundeskanzlei verlagert.

Інші справи в річному звіті 2025

  1. Regulierung von künstlicher Intelligenz

    Beschlussне заплановано

    Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 beschlossen, die Konvention des Europarats zu Künstlicher Intelligenz (KI) zu ratifizieren und die notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht vorzunehmen. Mit diesem Ansatz soll das Potenzial von KI für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz genutzt und gleichzeitig Risiken für Gesellschaft und Grundrechte minimiert werden. Die Regulierung soll in erster Linie staatliche Akteure erfassen, wobei notwendige Gesetzesanpassungen möglichst sektorbezogen erfolgen. Eine sektorübergreifende Regulierung beschränkt sich auf zentrale grundrechtsrelevante Bereiche wie den Datenschutz. Ergänzend zu rechtlich verbindlichen Vorgaben setzt der Bundesrat auf nicht verbindliche Massnahmen wie Branchenlösungen, um Vertrauen in KI zu stärken.

Ziele des Bundesrates 2025 ↗ · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates ↗

    справ не заплановано

    Інші справи в річному звіті 2024

    1. Koordination von Künstliche Intelligenz (KI) in der Bundesverwaltung

      Beschlussне заплановано

      Der Bundesrat hat am 13. September 2024 beschlossen, die Koordination von KI in der Bundesverwaltung zu stärken. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die Bundeskanzlei (BK) beauftragt, einen Vorschlag zur Stärkung der bundesinternen KI-Koordination bis Ende 2025 zu erarbeiten. Ziel ist es, Synergien, Innovationen und Vertrauen im KI-Einsatz innerhalb der öffentlichen Verwaltungen zu fördern und eine gemeinsame strategische Ausrichtung zu entwickeln. Zu klärende Fragen umfassen die Entwicklung und Beschaffung von KI-Anwendungen, notwendige Infrastrukturen und die Förderung von Innovationen sowie die Qualifizierung der Mitarbeitenden.

    Geschäftsbericht des Bundesrates 2024 ↗

    Прочитано з Fedlex: програму легіслатури як текст (німецькою, французькою, італійською), цілі та річні звіти з їхніх німецьких PDF-версій, тому справи наведено німецькою. Цілі на 2024 рік ще відповідають програмі легіслатури 2019–2023 і тут відсутні; для 2024 року сторінка показує справи, які річний звіт зазначає як заплановані.

    Заголовок і лід наведено без змін, як їх публікує News Service Bund. Не офіційна публікація.