Conseil fédéral / Objectifs du Conseil fédéral / Objectif 5
Ligne directrice 1 · La Suisse assure durablement sa prospérité et saisit les chances qu’offre le numérique
Objectif 5: La Suisse saisit les opportunités offertes par l’intelligence artificielle, limite ses risques et s’engage en faveur de la protection des droits de la personnalité dans le domaine numérique, d’une place économique suisse innovante et d’une réglementation nationale et internationale tournée vers l’avenir
Mesures du programme de la législature
- Décision de principe sur la réglementation de l’intelligence artificielle
- Décision de principe sur le développement du domaine de l’intelligence artificielle et clarification de l’utilisation de l’intelligence artificielle dans l’administration fédérale
Prévu dans les objectifs 2027
Le rapport de gestion 2027 paraîtra au printemps 2028.
5.1 Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) (Anpassung an die technische Entwicklung)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Botschaft zu einer Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes (URG) verabschieden. Ziel ist es, das URG den aktuellen technischen Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) anzupassen. Dies da auch die KI die geistigen Arbeitsergebnisse anderer Personen nutzt und oftmals zugleich in Konkurrenz zu den Urheberinnen und Urhebern dieser geistigen Arbeitsergebnisse steht.
5.2 Beitritt zur Konvention des Europarats über die künstliche Intelligenz
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Vernehmlassung bezüglich eines möglichen Beitritts der Schweiz zur Konvention des Europarats über die künstliche Intelligenz eröffnen. Die Konvention ist der erste völkerrechtlich bindende internationale Vertrag, der KI-Systeme entlang ihres gesamten Lebenszyklus reguliert. Sie stellt den Schutz von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Vordergrund.
Prévu dans les objectifs 2026
Le rapport de gestion 2026 paraîtra au printemps 2027.
5.1 Weiterentwicklung Koordination KI in der Bundesverwaltung
In Anbetracht der rasanten Fortschritte im Bereich der KI wird der Bundesrat im ersten Halbjahr 2026 den allfälligen Ausbau einer bundesinternen Koordinationsstelle für KI beschliessen. Die vorgelagerte Aussprache über die Auslegeordnung zur Regulierung von KI von UVEK und EDA sowie die beschlossene Strategie zum Einsatz von KI-Systemen in der Bundesverwaltung wird der Bundesrat dabei miteinbeziehen. Mit einer gemeinsamen strategischen Ausrichtung und Koordination in der Bundesverwaltung sollen Synergien, Innovation und Vertrauen beim Einsatz von KI-Systemen gefördert werden. Die allfällige Koordinationsstelle für KI soll auf den bestehenden Kompetenzbereichen der Departemente und der Bundeskanzlei aufbauen und das gemeinsame Vorgehen im Bereich KI durch einen koordinierten, departementsübergreifenden Ansatz stärken. Das Konzept dient dabei als Entscheidungsgrundlage.
5.2 Konvention des Europarats über die künstliche Intelligenz
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Vernehmlassung zur Umsetzung der Konvention des Europarats über die künstliche Intelligenz eröffnen. Damit sollen die notwendigen gesetzlichen Massnahmen festgelegt werden, namentlich in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht.
Prévu dans les objectifs 2025Rapport 2025: réalisé
5.1 Teilstrategie für den Einsatz von KI in der Bundesverwaltung
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Teilstrategie (im Sinne von Artikel 17 der Verordnung über die digitale Transformation und die Informatik, VDTI) für den Einsatz von KI in der Bundesverwaltung zur Kenntnis nehmen und allfällige Massnahmen zur weiteren Umsetzung beschliessen. Der Fokus liegt auf dem Einsatz von KI in den Verwaltungseinheiten des Bundes. Es sind Grundlagen zu schaffen, damit Verwaltungsleistungen zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft und Behörden effizienter bereitgestellt werden können. Dabei sind die Risiken von KI frühzeitig zu erkennen und zu mitigieren. Die neue Strategie nimmt Bezug auf die Leitlinien «Künstliche Intelligenz» und den Verhaltenskodex des Bundes für menschzentrierte und vertrauenswürdige Datenwissenschaft (und KI), berücksichtigt die Absichten des Bundesrates im Rahmen der Auslegeordnung zur Regulierung von KI und bindet das Kompetenznetzwerk CNAI eng ein.
Rapport de gestion
Der Bundesrat hat am 21. März 2025 die Strategie zum Einsatz von KI-Systemen in der Bundesverwaltung zur Kenntnis genommen. Die Strategie legt Grundsätze für einen vertrauenswürdigen und verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz fest und fördert den Kompetenzaufbau bei den Mitarbeitenden. Ziel ist es, Prozesse zu optimieren und Effizienzsteigerungen zu erzielen, indem Mitarbeitende von Routinearbeiten entlastet werden.
5.2 Konzept für den Aufbau einer Koordinationsstelle für künstliche Intelligenz
In Anbetracht der rasanten Fortschritte im Bereich der KI wird der Bundesrat im zweiten Halbjahr 2025 den allfälligen Aufbau einer bundesinternen Koordinationsstelle für KI prüfen. Die vorgelagerte Aussprache über die Auslegeordnung zur Regulierung von KI von UVEK und EDA sowie die Kl-Teilstrategie der BK (im Sinne von Art. 17 der Verordnung über die digitale Transformation und Informatik, VDTI) wird der Bundesrat dabei miteinbeziehen. Mit einer gemeinsamen strategischen Ausrichtung und Koordination in der Bundesverwaltung sollen Synergien, Innovation und Vertrauen beim Einsatz von KI gefördert werden. Die allfällige Koordinationsstelle für KI soll auf den bestehenden Kompetenzbereichen der Departemente und der Bundeskanzlei aufbauen und das gemeinsame Vorgehen im Bereich KI durch einen koordinierten, departementsübergreifenden Ansatz stärken. Das Konzept dient als Entscheidungsgrundlage für einen allfälligen Aufbau einer Koordinationsstelle.
Rapport de gestion
Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 den Umsetzungsplan zur Strategie für den Einsatz von KI-Systemen in der Bundesverwaltung sowie das Konzept zur Stärkung des Kompetenznetzwerks für künstliche Intelligenz (CNAI) zur Kenntnis genommen und eine Änderung der Digitalisierungsverordnung gutgeheissen. Der Umsetzungsplan zeigt den Bedarf und zentrale Massnahmen auf, um KI in der Bundesverwaltung vertrauenswürdig einzusetzen, Kompetenzen aufzubauen und Prozesse zu optimieren. Ein Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der bundesweiten Koordination im Bereich KI. In diesem Zusammenhang wird die Anlaufstelle des CNAI vom Bundesamt für Statistik zur Bundeskanzlei verlagert.
Autres objets du rapport de gestion 2025
Regulierung von künstlicher Intelligenz
Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 beschlossen, die Konvention des Europarats zu Künstlicher Intelligenz (KI) zu ratifizieren und die notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht vorzunehmen. Mit diesem Ansatz soll das Potenzial von KI für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz genutzt und gleichzeitig Risiken für Gesellschaft und Grundrechte minimiert werden. Die Regulierung soll in erster Linie staatliche Akteure erfassen, wobei notwendige Gesetzesanpassungen möglichst sektorbezogen erfolgen. Eine sektorübergreifende Regulierung beschränkt sich auf zentrale grundrechtsrelevante Bereiche wie den Datenschutz. Ergänzend zu rechtlich verbindlichen Vorgaben setzt der Bundesrat auf nicht verbindliche Massnahmen wie Branchenlösungen, um Vertrauen in KI zu stärken.
Ziele des Bundesrates 2025 ↗ · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates ↗
Prévu, selon le rapport de gestion 2024Rapport 2024: aucun objet prévu
aucun objet prévu
Autres objets du rapport de gestion 2024
Koordination von Künstliche Intelligenz (KI) in der Bundesverwaltung
Der Bundesrat hat am 13. September 2024 beschlossen, die Koordination von KI in der Bundesverwaltung zu stärken. Er hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die Bundeskanzlei (BK) beauftragt, einen Vorschlag zur Stärkung der bundesinternen KI-Koordination bis Ende 2025 zu erarbeiten. Ziel ist es, Synergien, Innovationen und Vertrauen im KI-Einsatz innerhalb der öffentlichen Verwaltungen zu fördern und eine gemeinsame strategische Ausrichtung zu entwickeln. Zu klärende Fragen umfassen die Entwicklung und Beschaffung von KI-Anwendungen, notwendige Infrastrukturen und die Förderung von Innovationen sowie die Qualifizierung der Mitarbeitenden.
Lu sur Fedlex : le programme de la législature en texte (allemand, français, italien), les objectifs et les rapports de gestion dans leur version PDF allemande. Les objets figurent donc en allemand. Les objectifs 2024 suivent encore le programme de la législature 2019–2023 et manquent ici ; pour 2024, la page montre les objets que le rapport de gestion indique comme prévus.
Titre et chapeau sont reproduits tels que le News Service Bund les publie. Pas une publication officielle.
