Stärkung der Selbstbestimmung im Erwachsenenschutz
подано 21.06.2019 на сесії «Sommersession 2019»Перша палата: Національна радаErledigt (22.09.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 27.09.2019Національна радаAnnahme
- 22.09.2026Національна радаAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 25.096
Поданий текст
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, ob es möglich und sinnvoll wäre, die Selbstbestimmung im Erwachsenenschutz gemäss den Artikeln 360ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB) sowie die gesetzliche Vertretung durch Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragene Partnerinnen und Partner gemäss den Artikeln 374ff. ZGB zu stärken, indem auf die Notwendigkeit der Validierung des Vorsorgeauftrags durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) sowie auf die Zustimmungsbedürftigkeit für Rechtshandlungen der Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partner im Rahmen der ausserordentlichen Vermögensverwaltung gemäss Artikel 374 Absatz 3 ZGB verzichtet wird. Dabei wäre sicherzustellen, dass im Rechts- und Geschäftsverkehr auf die Rechtmässigkeit der Handlungen von Vorsorgebeauftragten und gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern grundsätzlich vertraut werden darf (Stärkung des Vertrauensprinzips sowie Dritthaftungsausschluss für leichte und mittlere Fahrlässigkeit).
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Обґрунтування
Es sind dringend Massnahmen zu ergreifen, die das Vertrauen der Bevölkerung in den Kindes- und Erwachsenenschutz und die Kesb stärken bzw. das weitverbreitete Misstrauen beseitigen. Das kann mit einer Stärkung der Selbstbestimmung und der gesetzlichen Vertretung durch Ehegattinnen und Ehegatten sowie eingetragene Partnerinnen und Partner erreicht werden. Die Stärkung der Selbstbestimmung und des Vertrauens in Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragene Partnerinnen und Partner entspricht der Absicht des neuen Erwachsenenschutzes, unserer liberalen Rechtstradition und den Grundpfeilern der Bundesverfassung.
Aus diesem Grund erscheint es angebracht zu prüfen, ob nicht auf die Validierung des Vorsorgeauftrags durch die Kesb verzichtet werden könnte, sodass die eigene Vorsorge in Zukunft völlig staatsunabhängig stattfinden kann.
Die bereits heute nur summarische Kesb-Validierungspraxis verhindert keinen Missbrauch, und es stellt sich die Frage, ob es nicht ehrlicher wäre, ganz darauf zu verzichten. Im gleichen Zug könnte die gesetzliche Vertretung durch Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragene Partnerinnen und Partner gestärkt werden, indem die Zustimmungsbedürftigkeit für die ausserordentliche Vermögensverwaltung gestrichen wird.
Mit diesen Massnahmen würde das Recht im Bereich der eigenen Vorsorge und der gesetzlichen Vertretung auf eine Missbrauchsgesetzgebung reduziert und staatliche Eingriffe der Kesb nur noch bei konkreten Gefährdungen vorgesehen.
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Позиція Федеральної ради
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
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Пропозиція Федеральної ради
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 23.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
