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Парламент / Справи / 25.461

25.461Parlamentarische InitiativeEJPDвідкрита

Prävention von Schusswaffentötungen in Partnerschaften. Einziehung von Schusswaffen bei konfliktbehafteten Trennungen oder bei Gewaltanwendung

подано 19.06.2025 на сесії «Sommersession 2025»Перша палата: Національна радаIn Kommission des Nationalrats (20.10.2026)

SicherheitspolitikSoziale Fragen

  • ЗаконодавствоВіднесено за правилом: Парламентська ініціатива: проєкт акта від самого парламенту.

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

  1. 09.01.2026RK-NFolge geben (Erstrat)
  2. 20.10.2026RK-SZustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)

Artikel 31 des Waffengesetzes und/oder weitere einschlägige Gesetzesbestimmungen werden dahingehend geändert, dass bei konfliktbehafteten Trennungen oder bei Strafanträgen bzw. Anzeigen wegen häuslicher Gewalt eine Pflicht zur Einziehung von Schusswaffen besteht.

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Die vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) herausgegebene Studie «Tötungsdelikte mit Schusswaffen im häuslichen Bereich» weist nach, dass die meisten dieser Delikte von älteren Schweizer Männern verübt werden. Oft haben diese Militärdienst geleistet und besitzen nach Beendigung der Dienstpflicht weiterhin eine Schusswaffe. Bei den Opfern handelt es sich in den allermeisten Fällen um die (Ex-)Partnerinnen dieser Männer. Viele dieser Dramen ereignen sich im Kontext einer Trennung oder von vorangegangener häuslicher Gewalt, und häufig tötet sich die Täterin oder der Täter danach selbst.

Wie aus der Studie des EBG hervorgeht, begünstigt das Vorhandensein einer Schusswaffe im Haushalt die Begehung einer solchen Tat massgeblich. Die potenziellen Täterinnen oder Täter müssen die Tat nicht planen oder sich in Not eine Waffe beschaffen: Sie reagieren auf eine Ausnahmesituation und haben bereits eine Waffe zur Hand. Das Risiko für solche Taten steigt, wenn die Täterin oder der Täter – die bzw. der meist keine nennenswerten Vorstrafen hat – sich in einer persönlichen oder Beziehungskrise befindet.

Die Autorinnen der Studie empfehlen daher, die gezielten Präventionsmassnahmen zu verstärken, namentlich indem der Zugang zu Schusswaffen vorübergehend eingeschränkt wird, wenn ein Partnerschaftskonflikt vorliegt. Diese Art von Präventionsmassnahmen wird in anderen Ländern erfolgreich angewandt. In Norwegen hat sich dank der Einziehung von Armeewaffen in risikobehafteten Privathaushalten die Zahl der häuslichen Schusswaffentötungen signifikant verringert.

Es wird daher vorgeschlagen, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass bei konfliktbehafteten Trennungen oder bei einer Anzeige wegen häuslicher Gewalt Schusswaffen eingezogen werden müssen. Diese Massnahme hätte vorbeugenden Charakter und wäre verhältnismässig, zeitlich befristet und gezielt. Sie stellt das Recht nicht in Frage, Waffen zu erwerben, zu besitzen oder zu tragen, bietet aber einen wirksamen Schutz in Situationen mit hohem Risiko. Sie würde die Prävention von Femiziden stärken und wäre mit den internationalen Verpflichtungen vereinbar, die die Schweiz insbesondere im Rahmen der Istanbul-Konvention eingegangen ist.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 20.10.2026. Необроблені дані

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