Medizinische Versorgung bei Personen mit ASS oder kognitiven Beeinträchtigungen
подано 03.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаErledigt (02.09.2026)
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Поданий текст
Personen, insbesondere Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) oder spezifischen kognitiven Beeinträchtigungen reagieren u. U. bei Arztbesuchen, Spitalaufenthalten oder bei Notfalleinweisungen panisch, ängstlich und unkontrolliert. Für diese Personen, aber auch für betreuende Personen und Eltern ist es sehr herausfordernd, sich in Situationen zu begeben, wo grelles Licht, fremde Personen, unbekannte Geräusche und geschlossene Räume eine Untersuchung oder Behandlung erschweren. Die Folge ist, dass oft auf einen Arzt- und Spitalbesuch verzichtet wird, obwohl er notwendig wäre. Fragen: - Gibt es für medizinisches Personal Ausbildungen, bei welchen sie den Umgang mit Personen mit ASS oder spezifischen kognitiven Beeinträchtigungen lernen? - Gibt es in Spitälern extra eingerichtete Zimmer, Notfallzugänge etc. für Personen mit ASS oder spezifischen kognitiven Beeinträchtigungen?
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Позиція Федеральної ради
Der Bundesrat anerkennt, dass Termine und Behandlungen in Arztpraxen, Spitälern inkl. Notfallstationen und anderen Gesundheitseinrichtungen Personen mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) und ihre Angehörigen vor erhebliche Herausforderungen stellen kann. Die Schweizer Gesundheitseinrichtungen sind vielfach noch nicht ausreichend auf Menschen mit ASS oder kognitive Beeinträchtigungen ausgerichtet. Das für die Förderung der gesundheitlichen Chancengleichheit notwendige Überwinden der strukturellen und organisatorischen Defizite ist durch die Gesundheitseinrichtungen selbst zu leisten.
1. In der Schweiz gibt es verschiedene Weiterbildungsangebote, die es dem Medizinal- und dem Pflegepersonal im weiteren Sinne ermöglichen, Kompetenzen zur Betreuung von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) oder anderen kognitiven Beeinträchtigungen zu erwerben. Beispielsweise bietet die Berner Fachhochschule den Kurs «Umgang mit neurodivergenten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in der Gesundheitsversorgung» an. Es gibt auch Informationsmaterial und Leitfäden für medizinisches Personal sowie Betroffene und Betreuungspersonen zu diesem Thema, die beispielsweise auf der Webseite von autismus schweiz (www.autismus.ch > Materialien) heruntergeladen werden können. Konkret etwa die Broschüre «Endlich klappt der Arztbesuch für Menschen im Autismus-Spektrum». Zudem können Betroffene ihre unsichtbare ASS seit Mitte 2025 auch in der Schweiz durch ein grünes Schlüsselband mit Sonnenblumenmuster (sog. «sunflower lanyard») sichtbar machen. Dies hilft auch Gesundheitsfachpersonen, Betroffene zu erkennen und sich entsprechend zu verhalten. Die meisten Spitäler und ambulanten ärztlichen Zentren schulen ihre Fachmitarbeitenden jedoch bislang nicht systematisch für den Umgang mit Menschen mit ASS oder anderen kognitiven Beeinträchtigungen.
2. Aus dem verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 Bundesverfassung, SR 101) ergibt sich das Anrecht für alle Menschen mit besonderen Bedürfnissen auf einen chancengleichen und barrierefreien Zugang zur Gesundheitsversorgung. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (SR 0.109) hat sich die Schweiz ebenfalls verpflichtet zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen erhalten. Aktuell gibt es in der Schweiz vermutlich nur einzelne Spitäler, die ihre Abläufe in der Akutversorgung oder auf der Notfallstation so angepasst haben, dass sie den Bedürfnissen von Personen mit ASS gerecht werden. Spezialisierte Angebote bestehen vor allem in einzelnen Kompetenzzentren und Universitätsspitälern, beispielsweise an den Hôpitaux universitaires de Genève (HUG). Die Berücksichtigung der spezifischen individuellen Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten ist jedoch stets Teil einer guten Gesundheitsversorgung, auch wenn es keine entsprechend definierten Prozesse oder besondere Behandlungsräume gibt. Gesundheitseinrichtungen, die ihre Abläufe besser auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit ASS oder kognitiven Beeinträchtigungen ausrichten möchten, können zudem den vom Bund entwickelten Selbstbewertungstest für Beratungsstellen (www.ebgb.admin.ch > Themen der Gleichstellung > Schwerpunkt: Digitale Inklusion und Dienstleistungen > Barrierefreie Beratungsangebote – Informationen und Selbsttest) nutzen. Dieser ist zwar primär auf Beratungsangebote im Bereich der Opferhilfe ausgerichtet, kann aber auch als Orientierungshilfe für Angebote im Gesundheitsbereich dienen.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
