Auch Luchsregulierungen sind dringend notwendig
подано 19.03.2026 на сесії «Frühjahrssession 2026»Перша палата: Національна радаErledigt (20.03.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 20.03.2026КомісіяZurückgezogen
Поданий текст
Der Bundesrat wird beauftragt, die Kriterien im Konzept Luchs Schweiz von 2016 anzupassen und von mindestens 15 auf neu 6 vom Luchs gerissene und vorgewiesene Nutztiere in einem Umkreis von 5 km Radius (Schadenperimeter) innerhalb von 12 Monaten festzulegen.
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Обґрунтування
In jüngster Zeit zeigt sich auf unseren Alpen neben der bereits angespannten Situation mit dem Wolf vermehrt auch der Luchs als Schadensverursacher. Mehrere Alpen sahen sich im vergangenen Sommer gezwungen, ihre Tiere notfallmässig vorzeitig abzualpen, da wiederholt Nutztiere gerissen wurden. In einzelnen Fällen tötete ein Luchs innerhalb weniger Tage eine zweistellige Anzahl Schafe.
Die heute geltende Schadensschwelle gemäss Jagdverordnung ist mit 12 Nutztieren zu hoch angesetzt und verhindert ein rasches Eingreifen. Dies führt zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden und gefährdet die Existenz zahlreicher Alpbetriebe.
Um die Bewirtschaftung der Alpen langfristig sicherzustellen und weitere Betriebsaufgaben zu verhindern, ist es notwendig, auch den Luchsbestand bei wiederholten Rissen an Nutztieren wirksam regulieren zu können.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
