Auch Luchsregulierungen sind dringend notwendig
déposé le 19.03.2026 à la Session de printemps 2026Premier conseil: Conseil nationalErledigt (20.03.2026)
Parcours dans les conseils
Les décisions des conseils et des commissions, dans les termes des Services du Parlement.
- 20.03.2026CommissionRetrait
Texte déposé
Der Bundesrat wird beauftragt, die Kriterien im Konzept Luchs Schweiz von 2016 anzupassen und von mindestens 15 auf neu 6 vom Luchs gerissene und vorgewiesene Nutztiere in einem Umkreis von 5 km Radius (Schadenperimeter) innerhalb von 12 Monaten festzulegen.
Ce texte n’existe qu’en allemand.
Développement
In jüngster Zeit zeigt sich auf unseren Alpen neben der bereits angespannten Situation mit dem Wolf vermehrt auch der Luchs als Schadensverursacher. Mehrere Alpen sahen sich im vergangenen Sommer gezwungen, ihre Tiere notfallmässig vorzeitig abzualpen, da wiederholt Nutztiere gerissen wurden. In einzelnen Fällen tötete ein Luchs innerhalb weniger Tage eine zweistellige Anzahl Schafe.
Die heute geltende Schadensschwelle gemäss Jagdverordnung ist mit 12 Nutztieren zu hoch angesetzt und verhindert ein rasches Eingreifen. Dies führt zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden und gefährdet die Existenz zahlreicher Alpbetriebe.
Um die Bewirtschaftung der Alpen langfristig sicherzustellen und weitere Betriebsaufgaben zu verhindern, ist es notwendig, auch den Luchsbestand bei wiederholten Rissen an Nutztieren wirksam regulieren zu können.
Ce texte n’existe qu’en allemand.
Source : Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consulté le 18.09.2026. Données brutes
Publication non officielle. Les noms, les chiffres et les textes des votes figurent sans modification, tels que les Services du Parlement les publient.
