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Парламент / Справи / 26.3553

26.3553MotionEJPDвідкрита

Anpassung des Bundesrechts, um ungerechtfertigte einseitige Preiserhöhungen bei digitalen Dauerverträgen zu verhindern

подано 03.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)

WirtschaftMedien und Kommunikation

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

Ще немає рішення палати чи комісії.

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesrechts vorzulegen, die darauf abzielt, den Konsumentenschutz bei digitalen Dauerverträgen zu stärken, insbesondere bei Streaming-Diensten, Online-Plattformen und anderen digitalen, sich laufend erneuernden Abonnements.

Festzulegen ist insbesondere, dass:

• einseitige Preiserhöhungen nur zulässig sind, wenn sie auf objektiven, transparenten und im Vertrag zuvor mitgeteilten Kriterien beruhen;

• allgemeine Klauseln, die nicht hinreichend bestimmte oder nicht gerechtfertigte Preiserhöhungen zulassen, als missbräuchlich oder nichtig gelten;

• im Falle einer wesentlichen einseitigen Preiserhöhung der Nutzerin oder dem Nutzer ein einfaches und wirksames Recht auf kostenfreien Rücktritt zusteht;

• der Anbieter verpflichtet ist, die Nutzerinnen und Nutzer klar und deutlich über eine Änderung, deren Gründe und über mögliche Lösungen zu informieren.

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In den letzten Jahren haben verschiedene Anbieter von digitalen Abonnementsdiensten ihre Preise immer wieder erhöht. Dabei stützten sie sich auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die dem Anbieter einen grossen Spielraum für einseitige Änderungen einräumen.

Was sich im Ausland abzeichnet, zeigt, dass das Problem real ist. In Italien hat ein Gericht in Rom laut öffentlich zugänglichen Informationen die einseitigen Preiserhöhungen von Netflix für rechtswidrig erklärt. Auch in Deutschland haben Gerichtsurteile bestätigt, dass solche Änderungen in Dauerverträgen nur innerhalb klarer, fairer und transparenter Grenzen zulässig sind.

In der Schweiz ist diese Frage bislang noch nicht ausreichend geklärt worden. Diese Unsicherheit schadet sowohl den Nutzerinnen und Nutzern als auch den seriösen Marktteilnehmern. Eine Marktwirtschaft funktioniert nämlich nur, wenn die Vertragsbedingungen vorhersehbar und verständlich sind und nach Treu und Glauben angewendet werden.

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Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

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Annahme

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані

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