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Парламент / Справи / 26.3560

26.3560InterpellationWBFвідкрита

Berücksichtigung der transversalen Themen an den Hochschulen

подано 03.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)

FinanzwesenBildungWissenschaft und Forschung

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

Ще немає рішення палати чи комісії.

Ich bitte deshalb den Bundesrat, mir folgende Fragen zu beantworten:

- Wie plant der Bundesrat sicherzustellen, dass die Hochschulen auch nach den Kürzungen einen wirksamen Beitrag zu den Zielen des Bundes in den Bereichen Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Digitalisierung leisten?

- Wird der Bund innovative Projekte und Initiativen zu diesen transversalen Themen innerhalb der Hochschulstrukturen im Rahmen der BFI-Botschaft 2029-2032 gezielt unterstützen?

- Denkt der Bundesrat an eine anreizorientierte Berechnung der Grundbeiträge zur Berücksichtigung der transversalen Themen?

- Sieht der Bundesrat andere Finanzierungsinstrumente, die geeignet sein könnten, um die Exzellenz der Schweizer Hochschulen bei den transversalen Themen zu fördern?

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Eine wettbewerbsfähige Hochschule, die in Forschung und Innovation führend sein will, muss sich auf leistungsfähige Strukturen mit einer gesicherten Finanzierung stützen können (digitale Infrastruktur, Resilienz und Nachhaltigkeit, Chancengleichheit zur Nutzung aller verfügbaren Potenziale, Ausbildung qualifizierter Nachwuchskräfte usw.). Nach den Kürzungen der projektgebundenen Beiträge (PgB) stellen sich Fragen der möglichen Steuerungsinstrumente des Bundes und der Finanzierungsquellen, mit denen die Hochschulen diese transversalen Themen weiter bearbeiten und fördern können.

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Die von der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) initiierten projektgebundenen Beiträge zu den transversalen Themen Chancengerechtigkeit, Nachhaltigkeit, Open Education & Digital Competencies, Open Science sowie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses laufen bis Ende 2026 und werden spätestens bis Mitte 2027 abgeschlossen. Danach wird der Bund noch das von der SHK genehmigte Programm zur Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse in Pflege bis zu dessen Abschluss im Jahr 2032 mit projektgebundenen Beiträgen (PgB) unterstützen. Zudem hat er ab 2028 6 Millionen PgB p.a. für die Erhöhung der Ausbildungsabschlüsse in Humanmedizin vorgesehen. In seiner Botschaft zum Entlastungspaket 2027 hält der Bundesrat fest, dass die Zusammenarbeit in diesen Bereichen im Interesse der Träger und ihrer Hochschulen liegt und keiner Bundesunterstützung bedarf. In den vergangenen Förderperioden wurden in den genannten Themenbereichen wesentliche Kompetenzen und Strukturen aufgebaut. Zahlreiche Massnahmen und Instrumente wurden in den Regelbetrieb überführt und Aufgaben institutionell verankert. Zudem sind zentrale Aspekte, insbesondere in den Bereichen Chancengleichheit und nachhaltige Entwicklung, im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG; SR 414.20) sowie in der Akkreditierungsverordnung HFKG des Hochschulrates (SR 414.205.3) festgelegt.

Die Grundbeiträge nach HFKG sind nicht zweckgebunden und die Verteilkriterien berücksichtigen keine transversalen Themen, sie leisten jedoch einen wichtigen Beitrag zu den allgemeinen Betriebsaufwendungen der Hochschulen in Lehre und Forschung, die auch transversale Themen abdecken. Neben diesen Grundbeiträgen und den PgB unterstützt der Bund die Kantone mit Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträgen, die nicht im Zusammenhang mit transversalen Themen stehen.

Die Mittelempfänger der BFI-Botschaft, somit auch die kantonalen Hochschulen und der ETH-Bereich, wurden beauftragt, die transversalen Themen in ihren strategischen Mehrjahresplänen 2029–2032 zu berücksichtigen. Diese werden in die Erarbeitung der BFI-Botschaft 2029–2032 einfliessen.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані

Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.