Schutz von Mutter und Kind. Ausbau der vertraulichen Geburt schweizweit sicherstellen
подано 04.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)
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Der Bundesrat kam 2016 zum Schluss, dass die vertrauliche Geburt die Interessen von Mutter und Kind besser wahrt als alternative Modelle und deshalb gestärkt werden soll. Gleichzeitig hielt er Verbesserungsbedarf beim Zugang und bei der Vertraulichkeit fest.
Seither wurden entsprechende Angebote ausgebaut. Die Umsetzung bleibt jedoch uneinheitlich und lückenhaft. Während einige Kantone und Spitäler über klare Regelungen und Abläufe verfügen, fehlen andernorts verbindliche Standards oder leicht zugängliche Informationen. Die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt ist zudem vielen betroffenen Frauen und teilweise auch Fachpersonen zu wenig bekannt. Es gibt Defizite. Gleichzeitig wird die Diskussion um Babyfenster und anonyme Geburten weiterhin geführt. Erst kürzlich wurde in Basel erneut ein Neugeborenes in ein Babyfenster gelegt.
Zehn Jahre später ist eine Standortbestimmung angezeigt. Der Bericht soll bestehende Versorgungslücken aufzeigen und darlegen, welche Massnahmen notwendig sind, um Frauen in Notlagen schweizweit einen sicheren, professionell begleiteten und vertraulichen Zugang zur Geburt zu ermöglichen.
Die Interpellantin bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
• In welchem Umfang wurden die Empfehlungen des Bundesratsberichts 13.4189 vom Oktober 2016 umgesetzt?
• Welche kantonalen Unterschiede heute beim Zugang zu vertraulichen Geburten bestehen, insbesondere hinsichtlich gesetzlicher Grundlagen, Finanzierung, Abläufen, interinstitutioneller Zusammenarbeit und Information der Betroffenen?
• Welche Massnahmen sind erforderlich, um einen schweizweit flächendeckenden, niederschwelligen und diskriminierungsfreien Zugang zu vertraulichen Geburten sicherzustellen?
• Wie kann die Bekanntheit der vertraulichen Geburt insbesondere bei vulnerablen Frauen, Minderjährigen, Migrant:innen, Frauen in Gewaltbeziehungen oder prekären Lebenssituationen verbessert werden?
• Wären nationale Mindeststandards oder eine gesetzliche Verankerung der vertraulichen Geburt resp. ein Ausbau der vertraulichen Geburt hin auch bis zur anonymen Geburt auf Bundesebene zweckmässig?
• Wie hat sich die Situation bezüglich anonymer Geburten und Babyfenstern seit dem Bericht von 2016 entwickelt? Und entstand daraus weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf? Dies im Besonderen, da die Finanzierung der Babyfenster privat ist und unbekannt ist und keine gesamt-ch Statistik geführt wird.
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Позиція Федеральної ради
1. Die Umsetzung der Hauptempfehlung des Bundesratsberichts vom 12. Oktober 2016 (abrufbar unter: www.bj.admin.ch > Gesellschaft > Zivilstandswesen > Dokumentation > Berichte), Verbesserungen bei den Mitteilungen an die Zivilstandsämter und andere Behörden vorzunehmen, erfolgte durch eine amtliche Mitteilung des Eidgenössischen Amts für das Zivilstandswesen (EAZW) (Nr. 140.17 vom 1. November 2016 «Vertrauliche Geburt»; abrufbar unter: www.bj.admin.ch > Gesellschaft > Zivilstandswesen > Weisungen > Geburt / Abstammung / Geschlecht).
2. Mit der oben erwähnten Mitteilung wurde die Bearbeitung vertraulicher Geburten bei den Zivilstandsämtern harmonisiert. Zwei umfassende Studien zeigen allerdings, dass weiterhin Unterschiede in der Praxis der Kantone bestehen (Sexuelle Gesundheit, «Bericht zur vertraulichen Geburt in der Schweiz», 5. Mai 2020; N. Seiterle, «Vertrauliche Geburten in der Schweiz: Erfahrungen von Kantonsspitälern und Behörden», 2021, PACH [Pflege- und Adoptivkinder Schweiz]).
3./4. Im erwähnten Bericht vom 12. Oktober 2016 wurde aufgezeigt, dass in allen Kantonen solche Beratungsstellen vorhanden sind. Zudem gibt es zahlreiche Webseiten, die über die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt informieren.
5. Die Expertengruppe, die den Revisionsbedarf im Abstammungsrecht prüfte, schlug in ihren Empfehlungen vom 21. Juni 2021 vor, die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt gesetzlich zu regeln (vgl. «Revisionsbedarf im Abstammungsrecht, Empfehlungen vom 21. Juni 2021», Empfehlung Nr. 2; abrufbar unter: www.bj.admin.ch > Gesellschaft > Laufende Rechtssetzungsprojekte > Elternschaft und Abstammung). Die anonyme Geburt wurde in diesem Bericht hingegen explizit abgelehnt, da sie «das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung verletzt und keinen Vorteil gegenüber der vertraulichen Geburt bringt» (vgl. erwähnte Empfehlungen, S. 3). Die Thematik soll im Rahmen der laufenden Revision des Abstammungsrechts weiter geprüft werden.
6. Der Bundesrat verfügt ebenfalls nicht über Statistiken zu den Babyfenstern. Hingegen wurden im Zivilstandsregister für das Jahr 2025 acht vertrauliche Geburten und ein Findelkind registriert.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
