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Парламент / Справи / 26.3583

26.3583InterpellationEJPDвідкрита

Schnellere Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen dank kluger Verteilung auf die Kantone

подано 08.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Рада кантонівIn Ständerat geplant (10.09.2026)

StaatspolitikBeschäftigung und ArbeitMigration

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Die Verteilung von Asylsuchenden auf die Kantone berücksichtigt heute die Aussichten auf eine nachhaltige Integration ungenügend. Forschende der ETH Zürich und der Universität Stanford haben 2018 in der Zeitschrift Science gezeigt, dass durch den Einsatz eines integrationsorientierten Algorithmus bei der Kantonszuteilung die Erwerbstätigkeit der vorläufig aufgenommenen Personen von 15 auf 26 Prozent erhöht werden könnte. Der Algorithmus matcht die individuellen Charakteristika der Geflüchteten (Alter, Geschlecht, Herkunft, Sprache, Ausbildung) mit den Eigenschaften der kantonalen Arbeitsmärkte (Branchengrösse, Sprachregion, ethnische Netzwerke). Er nutzt die bestehenden Daten des SEM und lässt sich gut in das bestehende Zuteilungsverfahren integrieren.

Das SEM arbeitet an einem Pilotprojekt, um den Algorithmus zu testen. Dieses soll 2026 abgeschlossen werden. Die GPK nahm die Erkenntnisse der Studie auf und empfahl bereits in der Evaluation vom 21. Februar 2025 die Verteilungskriterien zu erweitern.

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

• Bis wann werden die Ergebnisse des Pilotprojekts des SEM publiziert und bestätigen bisherige Zwischenergebnisse die Kernergebnisse von 2018?

• Sieht der Bundesrat aufgrund der bisherigen Resultate grundsätzlich Bedarf, den Verteilmechanismus anzupassen?

• Welche Anpassungen der gesetzlichen Grundlagen wären erforderlich, um Integrationsaussichten als verbindliches Kriterium bei der Kantonszuteilung zu verankern und was könnte der Bundesrat bereits heute auf dem Verordnungsweg regeln?

• Hat der Bundesrat Schätzungen zu den fiskalischen Entlastungseffekten für Bund, Kantone und Gemeinden, welche sich aus einer Steigerung der Erwerbsquote von 15 auf 26 Prozent ergeben würden?

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1) Die Auswertung des Pilotprojekts der ETH Zürich zur arbeitsmarktorientierten Kantonsverteilung wurde im Juni 2026 gestartet. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2026 vorliegen und anschliessend publiziert. Beim in der Studie von 2018 genannten Wert handelt es sich um eine hypothetische Modellrechnung («was wäre wenn»). Erste Zwischenresultate gehen in die Richtung der Ergebnisse der Studie von 2018. Sobald die Publikation der Studie abgeschlossen ist, werden deren Ergebnisse in die Überprüfung der Verteilkriterien einfliessen.

2) Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) vom 21. Mai 2025 (BBI 2025 1766) im Zusammenhang mit dem Pilotversuch der ETH festgehalten hat, verständigen sich die Kantone gemäss Asylgesetz über die Verteilung der Asylsuchenden (Art. 27 Abs. 1 AsylG; SR 142.31). Entsprechend kommt der Haltung der Kantone in dieser Frage eine zentrale Bedeutung zu. Zudem könnte eine Anpassung des Verteilmechanismus durch die Einführung zusätzlicher Kriterien zur Folge haben, dass die Einhaltung der bevölkerungsproportionalen Verteilung nicht mehr möglich ist.

3) Die Kantone haben sich an der Asylkonferenz von 2014 auf die Grundprinzipien der Kantonsverteilung geeinigt, welche danach in der Asylverordnung 1 (Art. 21 AsylV 1; SR 142.311) festgehalten wurden. Eine Anpassung der Verteilkriterien mit dem Ziel, die Integrationsperspektive als verbindliches Kriterium zu berücksichtigen, wäre grundsätzlich möglich. Unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen (siehe Antwort 2) kann ein solcher Schritt jedoch nur im Einvernehmen mit den Kantonen erfolgen. Ohne eine entsprechende Mitwirkung der Kantone wäre eine Änderung des Asylgesetzes (Art. 27 AsylG; SR 142.31) erforderlich. Daher kann der Bundesrat heute keine Anpassungen der Verteilkriterien vornehmen, ohne die Kantone einzubeziehen.

4) Eine Erhöhung der Erwerbsquote von Personen aus dem Asylbereich hat auf allen Staatsebenen positive fiskalische Effekte. Für die Berechnung allfälliger fiskalischer Einnahmen oder Einsparungen bei der Sozialhilfe ist sowohl die relative Steigerung der Erwerbstätigenquote als auch die effektive Zahl der Erwerbstätigen relevant. Im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz wurde ein Kosten-Nutzer-Rechner erstellt. Bei einer Person im Alter zwischen 26-49 Jahren entstehen bei einer gelungenen Integration bis zur Pensionierung Einnahmen von durchschnittlich 92'000 Franken pro Person. Seit der Lancierung der Integrationsagenda Schweiz im Jahr 2020 konnte die Erwerbstätigenquote von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen deutlich erhöht werden. Fünf Jahre nach Einreise lag die Erwerbsquote bei Personen, welche 2020 eingereist waren, bei 53%. Bei vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen, die 2018 eingereist sind, lag dieser Wert noch bei 41%.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані

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