Gibt es für die Abwehr von Kurzstrecken-Lenkwaffen plausible Szenarien?
подано 09.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Рада кантонівErledigt (21.09.2026)
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Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 21.09.2026КомісіяDiskussion
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1. Mit dem Rüstungsprogramm 2022 bestellte die Schweiz in den USA maximal 70 Patriot-Lenkwaffen MIN-104E (PAC-2 GEM-T) laut Mitteilung an den US-Kongress. Sie weisen einen Sprengkopf auf, dessen Zünder für die Bekämpfung von ballistischen Artillerielenkwaffen optimiert ist (GEM-T, das T steht für Tactical Ballistic Missile). Auch die Patriot PAC-3 MSE, von denen die Schweiz mit dem RP23 maximal 72 Stück bestellte, sind nur dazu geeignet, ballistische Lenkwaffen zu bekämpfen, die aus 400 km Distanz zur Schweiz abgeschossen wurden. Falls das Patriot-Feuerleitradar mit Zieldaten von Bahnverfolgungs-Satelliten oder weitreichender Abwehrsysteme gegen ballistische Lenkwaffen, wie zum Beispiel das in Leutkirchen (Allgäu) geplante deutsche Arrow-System, eingewiesen wird, kann PAC-3 MSE ballistische Lenkwaffen bekämpfen, die aus bis zu 600 km Distanz zur Schweiz abgeschossen wurden. a) Wie gross ist der Footprint (Fläche um das Abwehrsystem mit reduzierter Einschlagwahrscheinlichkeit) von Patriot PAC-3 MSE bei Anflug einer ballistischen Lenkwaffe aus 300 km Entfernung ohne Radareinweisung? b) Und wie gross bei Angriff aus 600 km Entfernung, sofern die Schweiz von den Nachbarstaaten rechtzeitig die Frühwarndaten zur Einweisung ihrer Systeme erhält? c) Warum sollten die Nachbarstaaten der Schweiz Daten zur Verfügung stellen, so lange die Schweiz ihrerseits keine Verpflichtung eingeht, ihnen Beistand zu leisten? d) Tendiert die Schutzwirkung solcher Systeme ohne rechtzeitig verfügbare Frühwarndaten gegen null? e) Oder strebt der Bundesrat eine verlässliche operationelle Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten in der hybriden Lage unterhalb der Kriegsschwelle an? f) Gelten für die Systeme, für die armasuisse ausgehend vom Auftrag des Bundesrates vom 6. März 2026 einen „Request for Information” einholte, gleichartige technisch-operationelle Bedingungen wie für die bestellten Patriot?
2. All diese BODLUV-Systeme sind für die Bekämpfung von Artillerie- und Kurzstrecken-Lenkwaffen optimiert, die eine Reichweite bis 600 Kilometer (und damit einer Scheitelhöhe bei ca. 200 km, also ausserhalb der Atmosphäre) aufweisen. Sie müssen also zwingend von NATO- oder EU-Territorium aus abgeschossen werden, denn Russland liegt viel weiter von der Schweiz entfernt (Kaliningrad: rund 1400 km, Hauptterritorium über 2000 km). Im Übrigen müssen auch Kampfflugzeuge, Cruise Missiles oder Drohnen aus NATO- oder EU-Territorium gestartet worden sein, damit sie die Schweiz durch die erwähnten Systeme bekämpfen kann. a) Geht der Bundesrat vom Szenario aus, dass ein NATO- oder EU-Staat Kurzstrecken-Lenkwaffen auf die Schweiz abfeuern könnte? b) Oder rechnet er mit dem Szenario, dass Russland die NATO und die EU überrannt hat und sich allein noch die einsame Schweiz gegen Kurzstrecken-Lenkwaffen wehrt, die in einer Entfernung maximal 600 Kilometer von unserer Landesgrenze entfernt abgefeuert werden, weil die erwähnten Systeme nur solche möglicherweise abfangen könnten? c) Welche Wahrscheinlichkeit misst der Bundesrat einem solchen Szenario zu? d) Aus welcher maximalen Distanz von unserer Landesgrenze entfernt müssten angreifende Kurzstrecken-Lenkwaffen abgefeuert werden, damit sie die gegenwärtig geprüften zusätzlichen Systeme «zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite» potenziell abwehren könnten?
3. Die USA erfuhren in ihrem Angriffskrieg gegen den Iran schmerzvoll, dass die «hit-rate» (Trefferrate) in einem asymmetrischen Krieg weniger Bedeutung hat als die «burn-rate» (Durchhaltefähigkeit). a) Wann passt der Bundesrat den Schutz des Schweizer Luftraums an die neuen Realitäten des sicherheitspolitischen Umfelds an (strategische Angriffe aus > 2000 km Entfernung und sehr viele Kleinstziele, die im Umfeld oder sogar innerhalb der Schweiz gestartet werden)? Verzichtet der Bundesrat auf «Systeme zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite», weil sie keiner realistischen Bedrohung entsprechen und damit nutzlos sind, solange sie nicht ballistische Lenkwaffen aus Russland bekämpfen können? b) Storniert er folglich die Patriot-Beschaffung und verzichtet er auch auf andere «Systeme zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite»?
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Позиція Федеральної ради
1. Die Fähigkeiten des von der Schweiz bestellten Patriot-Systems zur Bekämpfung von ballistischen Lenkwaffen übertreffen die genannten Reichweitenangaben deutlich. Die Leistungsparameter des Systems sind jedoch klassifiziert und werden nicht veröffentlicht.
a) und b) Eine Feuereinheit schützt etwa die Fläche einer mittel- bis grossen Schweizer Stadt. Grundsätzlich verkleinert sich die geschützte Fläche, je grösser die Reichweite einer angreifenden ballistischen Lenkwaffe ist; allerdings kommt dieser Unterschied erst deutlich über 600 km zum Tragen.
c) Ein Austausch von Luftlagedaten liegt auch im Interesse der Nachbarstaaten. Einerseits verfügt die Schweiz aufgrund ihrer Topografie über Radardaten, die für das Luftlagebild der umliegenden Länder wertvoll sein können. Andererseits tragen ein besseres Lagebild und längere Vorwarnzeiten dazu bei, dass kritische Infrastrukturen der Schweiz, die von grenzüberschreitender Bedeutung sind, besser vor Bedrohungen aus der Distanz geschützt werden.
d) Nein. Eine Stärke von Patriot ist, dass die in 1a) und 1b) genannten Leistungen auch im autonomen Einsatz erbracht werden können. Frühwarndaten erhöhen die Wahrscheinlich-keit einer erfolgreichen Abwehr.
e) Die Schweiz arbeitet in der Abwehr hybrider Angriffe bereits heute mit ihren Nachbarstaaten im Rahmen des neutralitätsrechtlich Zulässigen zusammen. Dabei ist möglich und im Interesse der Schweiz, die Interoperabilität der Systeme für den Fall zu erhöhen, dass sie selbst angegriffen werden sollte. Zumal die Schweiz dann frei ist, sich in Kooperation mit Partnern zu verteidigen, was gerade in der Luftverteidigung notwendig ist.
f) Ja. Neu besteht die Forderung darin, dass das System einen Schutz vor Angriffen mit ballistischen Lenkwaffen bestimmter Reichweitenkategorien erzielen muss, der etwa demjenigen der PAC-3 MSE entspricht.
2. a) bis d) Die geäusserten Annahmen treffen nicht zu. Der Bundesrat äussert sich nicht zu Planungsszenarien von Bedrohungen, die wie Frage d) aus Gründen der Klassifizierung nicht öffentlich beantwortet werden können.
Allgemein lässt sich sagen, dass Bedrohungsszenarien die potenzielle Entwicklung einer Bedrohung, wie etwa die Erhöhung der Einsatzdistanz, während der mehrjährigen Beschaffungsphase neuer Abwehrsysteme antizipieren müssen. Für die Schweiz relevant sind daher insbesondere Entwicklungen im Bereich der ballistischen Lenkwaffen, die aufgrund der sehr kurzen Flugzeiten eine Herausforderung für die Abwehr darstellen.
3. a) Der Bundesrat verweist auf die Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz 2026. Die sicherheitspolitische Lage zeigt, dass die Bedrohung aus der Distanz und aus der Luft deutlich zugenommen hat und damit auch die Bedeutung der bodengestützten Luftverteidigung aller Reichweiten. Distanzwaffen können auch ab Flugzeugen oder seegestützt aus der Nord- und Ostsee, dem Atlantik oder dem Mittelmeer gegen Ziele in Europa eingesetzt werden. Um diesen Bedrohungen erfolgsversprechend begegnen zu können, bedarf es in Zukunft einerseits einer umfassenden, mehrschichtigen und integrierten Luftverteidigung, die alle Arten von Abstandswaffen abwehren kann. Andererseits benötigt es weitreichende offensive Komponenten, um einen Gegner von einem Angriff abzuhalten oder seine Schlüsselsysteme auf Distanz bekämpfen zu können.
b) Die Beschaffung des Patriot-Systems wird gemäss Beschluss des Bundesrates vom 24. Juni 2026 fortgeführt. Parallel dazu nimmt das VBS mit verschiedenen Anbietern Vertragsverhandlungen bezüglich der Beschaffung eines zweiten Systems auf.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 22.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
