Für eine Harmonisierung der Definition des Konkubinats im Bundesrecht
подано 09.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Рада кантонівErledigt (07.09.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 07.09.2026КомісіяZurückgezogen
Поданий текст
Der Bundesrat wird beauftragt:
• das geltende Recht zu überprüfen, um die Bestimmungen zu ermitteln, die sich direkt oder indirekt auf den Begriff des Konkubinats beziehen, und die jeweiligen konkreten Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu erfassen (Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Sachenrecht, Familienrecht usw.);
• die unterschiedlichen Begriffe und ihre Auswirkungen zu vergleichen;
• einen Bericht zuhanden des Parlaments auszuarbeiten;
• eine Vereinheitlichung oder Harmonisierung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen vorzuschlagen;
• für den Fall, dass solche Projekte bereits durchgeführt werden, deren aktuellen Stand und den Umsetzungszeitplan anzugeben.
Цей текст є лише німецькою.
Обґрунтування
Das Konkubinat ist eine immer weiter verbreitete Form des Zusammenlebens. Das Bundesrecht scheint jedoch keine gesetzliche Definition dieses Begriffs zu enthalten. Es ist die Rechtsprechung des Bundesgerichts, die eine Definition oder eher mehrere Definitionen dafür geliefert hat. Diese variieren je nach Rechtsgebiet und so unterscheiden sich ihre Auswirkungen je nachdem, ob es sich um Steuer-, Sozialversicherungs- oder Familienrecht handelt, insbesondere bei der Beantragung von Sozialleistungen oder Ausbildungsbeiträgen (Stipendien). Es entstehen Ungleichheiten hinsichtlich der Auswirkungen auf die Betroffenen sowie auf die gemeinsamen und nicht gemeinsamen Kinder dieser Familien. Es wird Aufgabe des Gesetzgebers sein, Massnahmen zu ergreifen, falls der angeforderte Bericht Unterschiede und Ungleichheiten aufzeigt, die sich aus dem Fehlen einer einheitlichen oder harmonisierten Definition ergeben.
Sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger besteht ein offensichtliches Interesse daran, den Begriff des Konkubinats in der Gesetzgebung zu harmonisieren oder zu vereinheitlichen. Dadurch werden die Prozesse vereinfacht, das Recht präzisiert und die Rechtssicherheit gewährleistet. Die Verwaltung spart Zeit und die Bürgerinnen und Bürger erhalten ein besseres Verständnis, insbesondere hinsichtlich der konkreten Auswirkungen auf ihre Situation. Die Kantone könnten ihrerseits in ihrer eigenen Gesetzgebung auf diese Definition verweisen.
Цей текст є лише німецькою.
Позиція Федеральної ради
In seinem Bericht vom 30. März 2022 in Erfüllung der Postulate 15.3431 (Caroni), 15.4082 (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates) und 18.3234 (Caroni) «Übersicht über das Konkubinat im geltenden Recht – ein Pacs nach Schweizer Art?» legte der Bundesrat eine umfassende Untersuchung des Konkubinats im geltenden Recht vor. Er analysierte eingehend, ob und wie das Konkubinat, obwohl es gesetzlich nicht geregelt ist, in den verschiedenen Rechtsbereichen in der Gesetzgebung und in der Praxis der Behörden auf Bundes- und Kantonsebene berücksichtigt wird.
Die Untersuchung hat gezeigt, dass für Konkubinatspaare gewisse Rechtsunsicherheiten bestehen. Daher analysierte der Bundesrat, welche Massnahmen ergriffen werden könnten, um die rechtliche Situation für diese Paare zu verbessern. Die Möglichkeit, die faktische Lebensgemeinschaft als Rechtsinstitut zu definieren und zu regeln, hat der Bundesrat dabei klar abgelehnt. Gegen eine Regelung sprechen neben der Schwierigkeit, das Konkubinat zu definieren, auch die Privatautonomie und die freie Wahl der Lebensform. Die Schaffung einer Definition und Vereinheitlichung des Konkubinatsbegriffs wurde zudem bereits im Rahmen einer früheren Untersuchung verworfen (vgl. Bericht des Bundesrates vom März 2015 in Erfüllung des Postulats 12.3607 Fehr «Modernisierung des Familienrechts», Ziff. 4.4). Eine solche Definition ist insbesondere mit erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten verbunden, da beim Konkubinat im Gegensatz zur Ehe kein formeller Begründungsakt vorliegt.
Als möglichen Lösungsansatz erachtete der Bundesrat im Bericht vom 30. März 2022 die Einführung eines neuen Rechtsinstituts, das nach dem Modell des französischen Pacte civil de solidarité (PACS) bindender als das Konkubinat, aber weniger bindend als die Ehe ausgestaltet ist. Gestützt darauf wurde die parlamentarische Initiative 22.448 Caroni «Einen PACS für die Schweiz» eingereicht. Demnach sollen die Rechtsgrundlagen für einen PACS in der Schweiz geschaffen werden. Nachdem dieser parlamentarischen Initiative Folge gegeben wurde, hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage erarbeitet und am 23. April 2026 die Vernehmlassung dazu eröffnet (www.fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > Laufende Vernehmlassungen > Parl.), die am 10. September 2026 enden wird.
Angesichts der früheren Untersuchungen und geprüften Lösungsansätze sowie insbesondere der laufenden Arbeiten des Parlaments zur Einführung eines PACS besteht nach Ansicht des Bundesrates derzeit kein Bedarf nach einer weiteren Prüfung des Konkubinatsbegriffs und seiner Regelung.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Цей текст є лише німецькою.
Пропозиція Федеральної ради
Ablehnung
Цей текст є лише німецькою.
Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
