Mehr Transparenz bei den Gesundheitskosten und den Daten des BAG
подано 11.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
Ще немає рішення палати чи комісії.
Поданий текст
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht regelmässig Daten zur Entwicklung der Gesundheitskosten und der Krankenkassenprämien. Im November 2025 veröffentlichte die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) die Studie Nr. 185, in der die Gesamtkosten im Gesundheitswesen für das Jahr 2027 auf rund 110 Milliarden Franken geschätzt werden. In seiner Mitteilung vom 14. Januar 2026 hat der Bundesrat den Anstieg der Ausgaben vor allem auf die Zunahme der Pflege zu Hause und die Erweiterung des Leistungskatalogs zurückgeführt.
Die veröffentlichten Daten ermöglichen jedoch nicht immer ein umfassendes Verständnis der Kostenstruktur und der Aufteilung der entsprechenden Ausgaben. Insbesondere fehlen oft detaillierte Informationen zu den einzelnen Posten der Verwaltungsausgaben sowie zur Entwicklung der Einnahmen und Gewinne im Gesundheitssektor. Mit mehr Transparenz liessen sich die Ursachen für den Kostenanstieg und die möglichen Massnahmen zu dessen Eindämmung umfassender einschätzen.
Deshalb frage ich den Bundesrat:
• Ist er bereit, eine detaillierte Aufschlüsselung der Verwaltungsausgaben und der Gesamtkosten im Gesundheitswesen zu veröffentlichen und dabei die Datenquellen sowie die Zugangsdaten zu den Dokumenten anzugeben?
• Gibt es eine Datenbank, in der Abrechnungsfehler, festgestellte Missbräuche, medizinische Fehler und die entsprechenden Korrekturmassnahmen erfasst werden?
• Wie hoch sind die jährlichen Rechtskosten und Gerichtsgebühren, die den Krankenversicherern entstehen?
• Wie hoch sind die Beträge, die aufgrund von Fehlern oder Missbrauch zurückgefordert wurden, und wofür werden die eingezogenen Nettobeträge verwendet?
• Hält der Bundesrat es für sinnvoll, Statistiken über die Entwicklung des Umsatzes, der Gewinne und der Steuereinnahmen im Gesundheitssektor zu erstellen und zu veröffentlichen? Wenn nein, weshalb nicht?
• Welche Methoden und Quellen nutzt das BAG für die Erhebung, Überprüfung und Veröffentlichung von Daten zu den Gesundheitskosten?
Цей текст є лише німецькою.
Позиція Федеральної ради
1. Der Bundesrat stellt verschiedene Informationen via Website des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) oder Dashboard der Krankenversicherung bereit. Die Gesundheitskosten werden nach verschiedenen Kriterien aufgeschlüsselt, beispielsweise nach Leistungserbringern, Kantonen und Geschlecht der Versicherten. Der Anteil der Verwaltungskosten der Krankenversicherer ist in den Bilanzen und Betriebsrechnungen ersichtlich. Dort finden sich unter anderem Angaben zu Personal-, Betriebs- oder Werbekosten. Aufwände für Werbung und die Vermittlerprovisionen müssen gesondert in der Jahresrechnung ausgewiesen werden (Art. 19 Abs. 2 Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung [KVAG; SR 832.12]). Die Verwaltungskosten der Krankenversicherung sind zudem entsprechend dem tatsächlichen Aufwand den Bereichen obligatorische Krankenpflegeversicherung, Taggeldversicherung, Zusatzversicherungen und weiteren Versicherungsarten zuzuordnen (Art. 34 Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung [KVAV; SR 832.121).
2. Die relevanten Informationen zu Abrechnungsfehlern oder medizinischen Fehlern sind auf verschiedene Systeme und Akteure verteilt. Eine einzige konsolidierte Datenbank existiert nicht. Für medizinische Fehler oder Zwischenfälle besteht das anonyme und nicht öffentlich zugängliche Fehlermeldesystem CIRRNET, das von der Stiftung Patientensicherheit Schweiz betrieben wird und kritische Ereignisse in Spitälern und ambulanten Einrichtungen erfasst. Für Abrechnungsfehler und Missbrauch verfügen die einzelnen Krankenversicherer, welche für die Rechnungskontrolle zuständig sind, über interne Kontrollstellen. Weiter ist im geplanten ambulanten Leistungserbringerregister vorgesehen, dass dieses unter anderem Daten zu getroffenen Sanktionen nach Artikel 59 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) enthält, wobei diese Daten ausschliesslich den für die Erteilung der Zulassung zuständigen kantonalen Behörden und dem kantonalen Schiedsgericht nach Artikel 89 KVG zugänglich sind (vgl. Art. 40e Abs. 3 KVG-Änderung vom 19. Juni 2020).
3. Gemäss Artikel 3 der Verordnung des BAG über Rechnungslegung und Berichterstattung in der sozialen Krankenversicherung (SR 832.121.1) sind die im Kontenrahmen zu verwendenden Konti im Anhang der Verordnung festgelegt. Rechtskosten und Gerichtsgebühren werden darin nicht gesondert ausgewiesen. Dementsprechend liegen dem Bundesrat keine entsprechenden Zahlen vor.
4. Rückvergütungen der Leistungserbringer an die Krankenversicherer werden der zugrundeliegenden Kostenbeteiligung der versicherten Person gutgeschrieben, soweit sie individualisierbar sind. Ist eine Individualisierung der Rückvergütung nicht möglich oder unverhältnismässig, führt die Rückvergütung generell zu einer Reduktion der Leistungskosten, was insgesamt zu einem besseren versicherungstechnischen Ergebnis und damit letztlich zu tieferen Prämien führt. Die Krankenversicherer unterliegen einem Gewinnausschüttungsverbot, weshalb von einem versicherungstechnischen Gewinn also die Versicherten profitieren.
5. Die Umsätze und Gewinne der Gesundheitsakteure sind dem Bundesrat nicht im Einzelnen bekannt. Er hat kein spezifisches Mandat zur Aufsicht über diese Akteure und kann lediglich allgemeine Statistiken erstellen. Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) erhobenen Daten ermöglichen es, sich ein Gesamtbild der Branche zu verschaffen. Der Bundesrat ist nicht der Ansicht, dass eine spezifischere Statistik, wie sie in der Interpellation angesprochen wird, zur Bewältigung der Herausforderungen im Gesundheitswesen beitragen würde.
6. Das BAG nutzt die Daten der Krankenversicherer, um seine verschiedenen Statistiken zu den Gesundheitskosten zu erstellen. Einerseits führt das BAG direkte Erhebungen bei den Krankenversicherern durch. Andererseits bezieht es eine Reihe von Daten von der Firma santéservices (ehemals SASIS AG, einer Tochtergesellschaft des Verbands der Krankenversicherer), die für ihre Mitglieder verschiedene Informationen über die Tätigkeit der Gesundheitsbranche sammelt. Das BFS erhebt seinerseits Strukturdaten zu den Betrieben und damit auch zu den Leistungserbringern, deren Tätigkeit nach dem KVG vergütet wird.
Цей текст є лише німецькою.
Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
