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Парламент / Справи / 26.3647

26.3647MotionUVEKвідкрита

Mehr Sicherheit beim Fahren. Dauerhaftes freiwilliges Abschalten der Assistenz- und Warnsysteme im Auto ermöglichen

подано 16.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)

Verkehr

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

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Der Bundesrat wird beauftragt, die Rechtslage so anzupassen, dass die Assistenz- und Warnsysteme im Auto künftig dauerhaft deaktiviert werden können.

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Assistenz- und Warnsysteme sorgen mit ihrem Gepiepse bei vielen Lenkern für Unsicherheit und Ablenkung im Strassenverkehr. Aufmerksamkeitskontrolle, Steuerradkontrolle, Gurten- und Türöffnungskontrolle, Spurhalteassistent, Notbremsassistent und Rückfahrassistent melden sich im Fahralltag immer wieder mit Warntönen, Symbolen oder Eingriffen. Vermeintliche Hindernisse werden etwa vom Notbremsassistenten "erkannt" und führen zu abrupten Notbremsungen, was zu Auffahrunfällen führen kann. Die Deaktivierung dieser gefährlichen Systeme ist aktuell nur partiell und wenn dann nur temporär für jeweils eine Fahrt möglich. Möchten die Fahrzeughalter diese Systeme dauerhaft abschalten, wird ihnen mitgeteilt, dass dies rechtlich nicht möglich sei, was zu Erstaunen und Kopfschütteln führt. Durch eine einfache Änderung der Rechtslage würde dergestalt ohne grossen Aufwand mehr Sicherheit im Strassenverkehr geschaffen werden. Der Bundesrat liess in Beantwortung der Frage 26.7303 verlauten, dass er sich durchaus bewusst ist, dass Umfang und Ausmass von Assistenz- und Warnsystemen zunehmend kritisch hinterfragt werden.

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Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Umfang und Ausmass von Assistenz- und Warnsystemen zunehmend kritisch hinterfragt werden. Die Schweizer Unfallzahlen zeigen aber, dass Unaufmerksamkeit eine häufige Unfallursache ist. Technische Lösungen, die Fahrzeuglenkende dabei unterstützen, ihre Aufmerksamkeit dem Verkehr zu widmen oder bei drohenden Notfällen einzugreifen, dienen der Verkehrssicherheit und liegen daher im öffentlichen Interesse.

Die Abgabe der Warnungen und Eingriffe erfolgt aufgrund technischer Vorgaben und darf nach aktueller Rechtslage von den Herstellern höchstens für die Dauer einer Fahrt ausschaltbar gemacht werden. Die Systemfunktion muss dabei dauernd gegeben sein. Zur Erlangung einer EU-Typengenehmigung müssen die geforderten Sicherheitsassistenzsysteme zwingend eingebaut sein und dürfen nicht dauerhaft ausgeschaltet werden können.

Für eine dauerhaft mögliche Deaktivierung müssten die Fahrzeuge spezifisch für die Schweiz abgeändert und nach zusätzlichen schweizerischen Prüfvorschriften beurteilt werden. Ausserdem wären spezifische Hinweise in der Bedienungsanleitung abweichend von der Serienproduktion notwendig. Eine solche Lösung wäre ein technisches Handelshemmnis und würde für Zulassungsbehörden zu Mehraufwand führen.

Die Deaktivierung eines Assistenzsystems kann zudem zu Rechtsfragen in Bezug auf den Regress durch die Versicherungen und auf die Strafbarkeit führen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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Ablehnung

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані

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