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Парламент / Справи / 26.3706

26.3706InterpellationWBFвідкрита

Cadmiumbelastung. Kann der Bundesrat die Bevölkerung beruhigen?

подано 17.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (19.08.2026)

UmweltLandwirtschaftGesundheit

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

Ще немає рішення палати чи комісії.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

• Wie schätzt er derzeit die Cadmiumbelastung der Schweizer Bevölkerung, die über die Nahrung erfolgt, ein?

• Verfügt er über aktuelle Daten zur Entwicklung der Cadmiumkonzentrationen in landwirtschaftlichen Böden, Lebensmitteln und der Schweizer Bevölkerung?

• Ist er der Ansicht, dass die derzeit geltenden Grenzwerte für Phosphatdünger langfristig einen ausreichenden Schutz bieten?

• Beabsichtigt er, die zulässigen Höchstgehalte an Cadmium in Düngemitteln weiter zu senken, wie dies in mehreren europäischen Ländern empfohlen wird?

• Welche Kontroll- und Überwachungsmassnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass die in der Schweiz erhältlichen Düngemittel die gesetzlichen Anforderungen tatsächlich erfüllen?

• Ist der Bundesrat nach seinem Dafürhalten in der Lage, der Bevölkerung zu versichern, dass kein Risiko besteht, das mit dem derzeit in Frankreich angeprangerten vergleichbar ist, und auf welche wissenschaftlichen Erkenntnisse stützt er diese Einschätzung?

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Die jüngsten Debatten in Frankreich über die Kontamination von landwirtschaftlichen Böden und der Nahrungskette durch Cadmium haben die Bedenken hinsichtlich dieses giftigen Schwermetalls erneut geschürt; Cadmium ist für seine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit bekannt, insbesondere auf die Nieren, die Knochen und bestimmte Krebsarten (Bauchspeicheldrüse). Im Juni 2026 verabschiedete die französische Nationalversammlung einen Gesetzentwurf, der darauf abzielt, die Senkung des zulässigen Cadmiumgehalts in Phosphatdüngern zu beschleunigen, nachdem die französischen Gesundheitsbehörden wiederholt vor einer Belastung der Bevölkerung gewarnt hatten.

Die Schweiz wendet einen strengeren Grenzwert für Phosphatdünger an als Frankreich (50 mg Cadmium pro kg Phosphat gegenüber bisher 90 mg/kg in Frankreich). Studien haben gezeigt, dass Phosphatdünger eine wichtige Quelle für den Eintrag von Cadmium in landwirtschaftliche Böden darstellen, und eine im Jahr 2021 in der Schweiz durchgeführte Kontrollkampagne ergab, dass etwa jeder sechste Phosphatdünger den zulässigen Grenzwert überschritt.

Mehrere europäische Länder haben strengere Grenzwerte als den europäischen Standard von 60 mg Cd/kg P₂O₅ eingeführt, wobei einige diese auf 20 mg/kg P₂O₅ festgesetzt haben. Mehrere Gesundheitsbehörden, darunter die ANSES in Frankreich, sind der Ansicht, dass ein Grenzwert von 20 mg/kg P₂O₅ einen besseren Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Böden bieten würde.

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Frage 1 und 2: Die Ergebnisse des Humanbiomonitorings und weitere wissenschaftliche Studien aus den letzten Jahren zeigen, dass die Cadmiumbelastung in der Schweizer Bevölkerung auf konstant tiefem Niveau verbleibt. Kampagnen des Bundes im Lebensmittelbereich zeigen mit wenigen Ausnahmen keine Höchstwertüberschreitungen. Für zusätzliche Informationen verweist der Bundesrat auf die Antworten zur Interpellation 26.3608 «Cadmiumbelastung der Schweizer Bevölkerung». Im Rahmen der Nationalen Bodenbeachtung NABO wurde über die letzten dreissig Jahre keine Anreicherung von Cadmium in landwirtschaftlichen Böden beobachtet. Auch Stoffflussanalysen über denselben Zeitraum zeigen keine generelle Anreicherung von Cadmium durch Phosphor-Mineraldünger.

Frage 3 und 4: Für mineralische Dünger mit einem Phosphorgehalt von über 1% gilt der Grenzwert von 50 mg Cadmium pro kg Phosphor, was 22 mg Cadmium pro kg Phosphat entspricht (Anhang 2.6, Ziffer 2.2.1.3 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV, SR 814.81). Der Schweizer Grenzwert liegt somit auf dem Niveau des von der französischen Behörde für Gesundheits- und Umweltschutz empfohlenen Grenzwerts. Der geltende Grenzwert wurde 2015 vom Swiss Center for Applied Human Toxicology SCAHT als ausreichend für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beurteilt. Dank diesem Grenzwert wird eine Anreicherung von Cadmium in landwirtschaftlichen Böden, die zu einer erhöhten Cadmiumbelastung von Schweizer Lebensmitteln führen würde, verhindert.

Frage 5: Die Kantone kontrollieren, ob die in Verkehr gebrachten und importierten Dünger den Bestimmungen entsprechen (Artikel 36 Absatz 2 Düngerverordnung DüV, SR 916.171). Der Bund koordiniert die Vollzugsaufgaben der Kantone und führt dazu gemeinsam mit ihnen periodisch sogenannte Marktkampagnen durch. Eine nächste Marktkampagne befindet sich derzeit in Planung, unter anderem wird dabei erneut die Einhaltung des Cadmiumgrenzwerts überprüft.

Frage 6: Die Cadmiumbelastung der Schweizer Bevölkerung liegt insgesamt unter den in Frankreich gemessenen Werten. Basierend auf den obigen Ausführungen besteht nach aktuellem Wissensstand kein erhöhtes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані

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