Geschlossene Asylzentren für straffällige Asylsuchende
подано 18.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
Ще немає рішення палати чи комісії.
Поданий текст
Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass straffällig gewordene Asylsuchende in geschlossenen Asylzentren untergebracht oder in anderer geeigneter Weise ständig überwacht werden.
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Обґрунтування
Die Kriminalstatistiken zeigen weiterhin, dass bestimmte Asylsuchende in der Schweiz überdurchschnittlich oft Straftaten begehen. Dies ist besorgniserregend. Die Situation schürt in der Bevölkerung ein berechtigtes Gefühl der Unsicherheit und untergräbt die Glaubwürdigkeit unserer Asylpolitik.
Die vorliegende Motion stellt weder das Asylrecht noch den Schutz für tatsächlich Verfolgte in Frage. Sie richtet sich vielmehr gegen jene Asylsuchenden, die durch ihr strafbares Verhalten zeigen, dass sie die Grundregeln unseres Rechtsstaats nicht einhalten.
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Позиція Федеральної ради
Der Bundesrat verweist auf seine Stellungnahme zur Motion Buffat 24.3429 «Geschlossene Asylzentren für straffällige Asylsuchende». Der Nationalrat lehnte die Motion am 10. Juni 2025 ab.
Der Bundesrat hält weiterhin fest: Es ist nicht hinnehmbar, dass Personen, die die Schweiz um Schutz ersuchen, strafbare Handlungen begehen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz verletzen oder gefährden können. Den in der Motion geäusserten Anliegen kann jedoch nach Auffassung des Bundesrates mit einer konsequenten Anwendung der bestehenden Instrumente begegnet werden. Ausserdem zeigt die polizeiliche Kriminalstatistik des Bundesamts für Statistik für das Jahr 2025 eine deutliche Abnahme von Anzeigen aufgrund von Vergehen gegen das Strafgesetzbuch durch Personen aus dem Asylbereich.
In der Schweiz sind primär die Kantone für die Verfolgung von Straftaten sowie den Straf- und Massnahmenvollzug zuständig. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) meldet strafbare Handlungen von Asylsuchenden in den Zentren des Bundes (BAZ) umgehend den zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden (Art. 22a Bundespersonalgesetz; SR 172.220.1). Diese entscheiden über allfällige strafrechtliche Massnahmen. Das SEM ist verfassungsrechtlich weder zur Strafverfolgung noch zum Straf- und Massnahmenvollzug befugt. Eine entsprechende Regelung wäre verfassungswidrig und käme einer Verletzung der Grundrechte der betroffenen Person gleich (Art. 31 Bundesverfassung; SR 101).
Das SEM behandelt Asylgesuche bei Straffälligkeit und Renitenz prioritär. Auch wenn die ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen nicht der Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung oder als Schutzmassnahmen vor Gewalt oder Kriminalität dienen, erlauben es diese unter gewissen Voraussetzungen, die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit stören oder gefährden, einzuschränken. So können zum Beispiel Ein- und Ausgrenzungen angeordnet und bei Widerhandlung dagegen eine Vorbereitungshaft verfügt werden.
Am 1. Juni 2026 sind ausserdem Anpassungen im Asylgesetz hinsichtlich «Sicherheit und Betrieb der Bundesasylzentren» in Kraft getreten. Das SEM verfügt damit über zusätzliche Instrumente im Disziplinarwesen. Seit den ersten Massnahmen im Bereich «Sicherheit und Betrieb der Bundesasylzentren» 2021 sind die Sicherheitsvorfälle in den BAZ kontinuierlich gesunken.
Um die Zusammenarbeit sämtlicher betroffener Behörden zu intensivieren und die Möglichkeiten der ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen auszuschöpfen, setzt das SEM seit 2024 in allen Asylregionen sogenannte strategische runde Tische ein. Ein wichtiges Ziel ist dabei der Ausbau des Case Managements in den Asylregionen, insbesondere für Wiederholungstäter, damit diese nach Möglichkeit rasch weggewiesen werden können.
Zudem wurde im Juni 2026 die zwölfmonatige Pilotphase der von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und SEM geschaffenen «Taskforce Intensivtäter AIG/AsylG» (TIA) abgeschlossen. Die TIA hat zum Zweck, die Koordination beim Asyl- und Strafverfahren auf der einen Seite und beim Straf- und Wegweisungsvollzug auf der anderen Seite zu verbessern. Ein für den Spätherbst vorgesehener Schlussbericht wird Verbesserungsvorschläge in der behördenübergreifenden Zusammenarbeit sowie «best practices» aufzeigen.
Schliesslich beabsichtigt der Bundesrat, bis Ende 2026 eine Vernehmlassung zu einer Gesetzesvorlage zu eröffnen, mit der unter anderem die in den vergangenen Jahren überwiesenen parlamentarischen Vorstösse zum Thema «Sicherheit» umgesetzt werden sollen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
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Пропозиція Федеральної ради
Ablehnung
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
