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Парламент / Справи / 26.3803

26.3803InterpellationEDAвідкрита

Atomwaffen-Nichtverbreitungsvertrag. Gibt es Fortschritte?

подано 18.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (09.09.2026)

Internationale PolitikSicherheitspolitikEnergie

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Der Bundesrat hat am 1. April 2026 entschieden, dass er der Initiative für einen Schweizer Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) ohne Gegenvorschlag ablehnt. Das hat er mitunter damit begründet, dass «substanzielle Fortschritte bei Abrüstung und Risikoreduktion am wirksamsten im Rahmen des 1970 in Kraft getretenen Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) erzielt werden können»

Die 11. Überprüfungskonferenz des NPT ist im Mai 2026 jedoch ohne Schlussdokument und ohne Plan für nukleare Abrüstung zu Ende gegangen. Das ist die dritte Überprüfungskonferenz in Folge (2015, 2022, 2026), die ohne Ergebnis endete; ein im Konsens verabschiedetes Schlussdokument hat der NPT-Überprüfungsprozess letztmals 2010 hervorgebracht. Es sind also seit 2015 keine Fortschritte mehr erzielt worden – trotz starker Verschlechterung der nuklearen Bedrohungslage weltweit.

Damit stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit jenes Instruments, auf das der Bundesrat sein Engagement schwergewichtig stützt. Die Sicherheitspolitische Strategie 2026 benennt die nukleare Aufrüstung ausdrücklich als Bedrohung und die Stärkung des humanitären Völkerrechts sowie des Multilateralismus als sicherheitspolitisches Instrument. Der TPNW ergänzt den NPT, indem er namentlich dessen Abrüstungsverpflichtung nach Artikel VI weiterführt und einen völkerrechtlichen Rahmen zur Umsetzung schafft.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Hält der Bundesrat an seiner Einschätzung fest, das schweizerische Abrüstungsengagement sei im Rahmen des NPT wirksamer aufgehoben als durch den zusätzlichen TPNW-Beitritt und auf welche konkreten Fortschritte stützt er diese Einschätzung angesichts dreier gescheiterter Überprüfungskonferenzen in Folge?

2. Wie bewertet der Bundesrat, dass Kernwaffenstaaten 2026 selbst einen sachlichen Verweis auf den TPNW sowie früher im Konsens angenommene Formulierungen zu den humanitären Folgen von Kernwaffen verhinderten, gerade mit Blick auf das in der Strategie 2026 definierte Interesse an einem starken humanitären Völkerrecht?

3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das wiederholte Scheitern des NPT-Überprüfungsprozesses die Komplementarität von NPT und TPNW unterstreicht, indem der TPNW die im NPT angelegte, aber dort blockierte Abrüstungsdimension stärkt?

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1 und 3: Der Bundesrat unterstützt weiterhin das Ziel einer Welt ohne Kernwaffen. Er hält fest, dass Fortschritte in der Abrüstung am ehesten im Rahmen des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT; SR 0.515.03) erzielt werden können. Der NPT ist ein zentrales Element der globalen Sicherheitsarchitektur und wird von der grossen Mehrheit seiner 191 Vertragsstaaten gewissenhaft umgesetzt. Er zeigt seine Wirkung konkret darin, dass die Verbreitung von Kernwaffen eingedämmt wurde. Die schrittweise Abrüstung von Kernwaffen ist im NPT verbindlich verankert. Die Verpflichtungen und Zielsetzungen des NPTs bleiben trotz dem Ausbleiben eines Konsenses an der Überprüfungskonferenz unberührt und am Ansatz der schrittweisen nuklearen Abrüstung wird festgehalten. Zudem fanden auch an der jüngsten Überprüfungskonferenz konstruktive Gespräche zwischen den Vertragsstaaten statt, beispielsweise über Massnahmen zur Risikominderung sowie zur Erhöhung der Transparenz. Aus Sicht des Bundesrates sind zusätzliche umfassende Verpflichtungen zur nuklearen Abrüstung im derzeitigen geopolitischen Kontext wenig realistisch. Weder die Kernwaffenstaaten noch ihre Verbündeten sind dem Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) beigetreten und sind daher nicht an den Vertrag gebunden. Deshalb sind vom TPNW auch künftig kaum konkrete Abrüstungswirkung zu erwarten. Dessen ungeachtet betont der Bundesrat weiterhin, dass der Einsatz von Kernwaffen mit den Anforderungen des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts, kaum vereinbar wäre.

2: Der letzte Entwurf des Abschlussdokuments der genannten Konferenz enthielt einen sachlichen Verweis auf die Annahme und das Inkrafttreten des TPNW. Die Schweiz hatte diese Erwähnung und das Abschlussdokument unterstützt und stellt weiterhin die humanitären Konsequenzen eines Einsatzes von Kernwaffen, auch im Rahmen des NPT, in den Vordergrund.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані

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