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Парламент / Справи / 26.3856

26.3856MotionEDAвідкрита

Humanitäres Völkerrecht und Sicherheit. Unterstützung des IKRK beim Zugang zu Personen, denen die Freiheit entzogen wurde

подано 18.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (09.09.2026)

Internationales Recht

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Der Bundesrat wird beauftragt, seine diplomatischen Bemühungen zu intensivieren und zu koordinieren, sowohl auf bilateraler Ebene als auch gegenüber den Kriegsparteien der internationalen bewaffneten Konflikte. Das Ziel der diplomatischen Bemühungen soll sein, die Einhaltung der Verpflichtungen zu fördern, die sich aus den Genfer Abkommen ergeben, und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) beim Zugang zu Personen zu unterstützen, denen die Freiheit entzogen wurde, seien es Kriegsgefangene oder internierte Zivilpersonen. Der Bundesrat soll im Rahmen seiner humanitären Politik, seiner Vermittlungsbemühungen und seines Engagements für das humanitäre Völkerrecht unparteiisch und unabhängig von den betroffenen Parteien und Konflikten handeln. Er soll dem Parlament regelmässig über die ergriffenen Massnahmen und deren Beitrag zur Erhaltung des humanitären Völkerrechts Bericht erstatten.

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Nach Jahrzehnten vor allem nationaler Konflikte erlebt die Welt derzeit eine Zunahme internationaler bewaffneter Konflikte. Die Genfer Abkommen legen fest, dass das IKRK sowohl Kriegsgefangen (III. Genfer Abkommen) als auch internierte Zivilpersonen (IV. Genfer Abkommen) besuchen darf, also Zivilpersonen, die Nichtkombattanten sind und denen die Freiheit entzogen wurde. Diese Besuche sind weder eine politische Geste noch ein Gefallen: Sie ergeben sich aus den Verpflichtungen der Vertragsstaaten, unabhängig von der Anerkennung eines Kriegszustands oder des Zustands der inhaftierten Personen.

Die Erfüllung dieser Verpflichtung ist derzeit beeinträchtigt. Im Nahen Osten konnte das IKRK die in Gaza festgehaltenen israelischen Geiseln vor ihrer Freilassung nicht besuchen, genau so wenig kann es die palästinensischen Personen besuchen, die derzeit in Israel inhaftiert sind. Obwohl das Oberste Gericht in Israel am 3. Juni 2026 entschieden hat, das Besuchsverbot aufzuheben, ist die tatsächliche Wiederaufnahme der Besuche nicht gewährleistet. Im Krieg zwischen Russland und der Ukraine hatte das IKRK im April 2026 nach wie vor keinen Zugang zu allen Kriegsgefangen und inhaftierten Zivilpersonen.

Die geopolitischen Krisen nehmen zu und vor diesem Kontext hat sich die Weltgemeinschaft mobilisiert: 2024 wurde die globale Initiative für das humanitäre Völkerrecht auf den Weg gebracht. Sie vereint fast hundert Staaten und die Arbeit wird 2026 mit einer Konferenz in Jordanien abgeschlossen. In immer mehr Konflikten wird das Kriegsrecht immer weniger eingehalten. Für deren Einhaltung müssen nicht nur Leben geschützt werden, sondern auch die internationale Sicherheitsarchitektur. Die Schweiz nimmt aufgrund der Neutralität, der Vermittlerrolle und der zentralen Stellung im humanitären Genf eine einzigartige Rolle ein, die sie bekräftigen muss.

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Die internationale Staatengemeinschaft hat das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) auf der Grundlage der Genfer Konventionen damit beauftragt, den Opfern bewaffneter Konflikte Hilfe zu leisten und sie zu schützen. Gemäss den Genfer Konventionen sind die Staaten in bewaffneten Konflikten verpflichtet, dem IKRK regelmässig Zugang zu gefangenen Personen zu gewähren, damit die Haftbedingungen überprüft und der Kontakt zu ihren Familien wiederhergestellt werden können. Dem IKRK müssen zudem die Personendaten von gefangenen Personen übermittelt werden. Der Bundesrat ist besorgt darüber, dass das IKRK in verschiedenen Konflikten nur eingeschränkten Zugang zu den gefangenen Personen hat. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass das IKRK den spezifischen Auftrag, den ihm die Staaten erteilt haben, erfüllen kann.

In Abstimmung mit dem IKRK und im Rahmen ihrer bilateralen Gespräche erinnert die Schweiz die Konfliktparteien regelmässig an ihre Verpflichtung, diesen Zugang zu gewährleisten. Dies gilt sowohl für den Konflikt im Nahen Osten als auch für den Krieg, den Russland gegen die Ukraine führt. Zudem beteiligt sich die Schweiz seit 2023 an der Finanzierung des Büros des Zentralen Suchdiensts des IKRK für den internationalen bewaffneten Konflikt zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine, das 2022 auf Antrag beider Konfliktparteien eingerichtet wurde.

Die Schweiz unterstützt die «Globale Initiative, um dem politischen Engagement für das humanitäre Völkerrecht neuen Schwung zu verleihen», die vom IKRK und sechs Staaten im September 2024 ins Leben gerufen wurde. Die Initiative wurde lanciert, nachdem die Schweiz anlässlich des 75. Jahrestags der Genfer Konventionen im Jahr 2024 dazu aufgerufen hat, das humanitäre Völkerrecht (HVR) zu einer politischen Priorität zu erklären. Die Schweiz ist Mitveranstalterin des «Global IHL Dialogue», der am 3. und 4. November 2026 in Genf stattfindet. An diesem Anlass werden die Ergebnisse der Initiative vorgestellt. Zudem soll der politische Einsatz für deren Umsetzung gestärkt werden.

Das EDA setzt sich somit im Einklang mit der Aussenpolitischen Strategie 2024–2027 (www.eda.admin.ch > Aussenpolitik > Strategien und Grundlagen) auf bilateraler und multilateraler Ebene für die Einhaltung des HVR ein. Es informiert öffentlich über diverse Kanäle und orientiert das Parlament, insbesondere über die zuständigen Kommissionen, regelmässig und umfassend. Der Bundesrat erachtet die Motion somit als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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Ablehnung

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані

Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.