TFA schädigt die Fruchtbarkeit und beeinträchtigt Ungeborene. Was unternimmt der Bundesrat?
подано 19.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (09.09.2026)
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Der Risikobeurteilungsausschuss der Europäischen Chemikalienagentur ECHA hat Trifluoressigsäure (TFA) als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft: Der Stoff steht im Verdacht, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen und das Ungeborene zu schädigen. Die EU-Kommission muss den Entscheid noch formell bestätigen, die wissenschaftliche Grundlage ist damit aber gesetzt.
TFA entsteht als Abbauprodukt von PFAS-Pestiziden, fluorierten Kältemitteln und anderen halogenierten Verbindungen. Der Stoff ist extrem wasserlöslich, biologisch nicht abbaubar und reichert sich im Grundwasser an. Er lässt sich weder herausfiltern noch neutralisieren. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf meine Frage 26.7568 selbst festgehalten: TFA sei «die am weitesten verbreitete künstliche Chemikalie im Grundwasser» der Schweiz. Das BAFU hat erhoben, dass an über 60 Prozent der NAQUA-Messstellen in Ackerbaugebieten die Konzentrationen zwischen 1 und 5 µg/l liegen.
Kurz: TFA ist bereits heute überall und was jetzt noch in die Umwelt gelangt, bleibt dort.
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
• Welche Auswirkungen auf Reproduktion und Ungeborene attestiert die ECHA TFA – und teilt er diese Einschätzung? Wenn nein: auf welcher wissenschaftlichen Grundlage weicht er ab?
• Nach der Einstufung als reproduktionstoxisch Kategorie 1B: Welche konkreten Massnahmen ergreift er gestützt auf das verfassungsrechtliche Vorsorgeprinzip auch solange die EU-Umsetzung noch aussteht?
• Wie kann sich die Bevölkerung aktuell vor TFA schützen? Wer trägt die Verantwortung, die Exposition zu senken – und wie?
• Weisen Kinder von Müttern mit höherer TFA-Exposition bei der Geburt erhöhte TFA-Werte auf? Falls keine Daten vorliegen: Wer ist zuständig, sie zu erheben?
• Rechnet er mit negativen Gesundheitsfolgen durch hohe TFA-Belastung für künftige Generationen und sind Menschen in Ackerbaugebieten stärker betroffen?
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Позиція Федеральної ради
1. und 2. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat Trifluoressigsäure (TFA) im Juni 2026 nach Bewertung durch ihren Risikobewertungsausschuss (RAC) als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B) eingestuft. Das bedeutet, dass TFA das ungeborene Kind schädigen und die Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann. Zusätzlich wurde es als sehr persistent, sehr mobil und toxisch eingestuft. Es ist somit langlebig und verbreitet sich leicht in der Umwelt. Die RAC-Empfehlung ist noch nicht rechtlich bindend. Die EU-Kommission entscheidet nun über die endgültige Einstufung, die danach in der EU verbindlich wird.
Der Bundesrat beabsichtigt nicht, Massnahmen zu ergreifen, die unabhängig von denen der EU sind, da das Schweizer Chemikalienrecht weitgehend mit jenem der EU harmonisiert ist. Die notwendigen Massnahmen werden aber umgehend eingeleitet, wenn in der EU die rechtsverbindliche Einstufung beschlossen ist (vgl. Antwort 3).
3. Die ECHA hat eine gefahrenbezogene Einstufung vorgenommen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird im laufenden Jahr ihre Risikobewertung zu TFA abschliessen. Sie beurteilt die konkreten Risiken für die menschliche Gesundheit im Zusammenhang mit der Aufnahme über Lebensmittel und Trinkwasser. Dabei legt sie fest, ab welcher Expositionshöhe ein Gesundheitsrisiko besteht. Zudem untersucht die EFSA das Vorkommen von TFA in Lebensmitteln sowie die Aufnahme über Nahrung und Wasser. Auf diesen Grundlagen werden anschliessend geeignete Risikomanagementmassnahmen festgelegt, mit dem Ziel, mögliche gesundheitliche Risiken durch TFA zu minimieren. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen aktuell keinen spezifischen Massnahmen ergreifen, da die gemessenen TFA-Konzentrationen nach aktuellem Wissensstand nicht bedenklich sind (vgl. Antwort 4 und 5).
4. und 5. Wie in der Antwort auf die Interpellation 26.3862 Stämpfli «TFA im Trinkwasser: Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus der ECHA-Einstufung?» ausgeführt, sind die im Trinkwasser gemessenen TFA‑Konzentrationen nach derzeitigem toxikologischem Kenntnisstand nicht als gesundheitlich bedenklich einzustufen. Die von der EFSA auf Basis toxikologischer Daten abgeleitete akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) beträgt derzeit 0,05 mg pro kg Körpergewicht und Tag und soll im Rahmen der laufenden Neubewertung auf 0,03 mg/kg Körpergewicht angepasst werden. Aus den im Grund‑ und Trinkwasser gemessenen TFA‑Konzentrationen lässt sich ableiten, dass die Exposition über das Trinkwasser in der Schweiz auch in stärker belasteten Regionen derzeit deutlich unter dieser akzeptablen Aufnahmemenge liegt.
Das Bundesamt für Gesundheit untersucht derzeit TFA in Urinproben, die im Rahmen der Pilotphase der Schweizer Gesundheitsstudie in den Kantonen Bern und Waadt erhoben wurden, um eine verbesserte Datengrundlage für weitere Beurteilungen zu schaffen. Dabei handelt es sich ausschliesslich um Proben von Erwachsenen. Ergebnisse werden voraussichtlich im Jahr 2027 vorliegen. Messdaten zu Neugeborenen liegen derzeit nicht vor und deren Erhebung ist auch nicht vorgesehen.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
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