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Парламент / Справи / 26.3942

26.3942MotionEDIвідкрита

Förderprogramm für den bedarfsgerechten Ausbau von Tagesschulangeboten

подано 19.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (12.08.2026)

Soziale FragenBildung

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Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für ein zeitlich befristetes Förderprogramm zu schaffen, mit dem Kantone und Gemeinden beim Auf- und Ausbau von Tagesschulangeboten finanziell unterstützt werden können. Das Förderprogramm ist so auszugestalten, dass die Zuständigkeiten und die Autonomie der Kantone im Bildungsbereich uneingeschränkt gewahrt bleiben.

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Tagesschulen leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur besseren Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Sie verbinden Bildung, Förderung und Betreuung und schaffen verlässliche Strukturen für Kinder und Familien.

Die Verfügbarkeit von Tagesschulangeboten ist in der Schweiz je nach Kanton und Gemeinde sehr unterschiedlich. Dadurch entstehen Ungleichheiten sowohl für Familien als auch für Kinder.

Mit der unbefristeten Unterstützung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung auf Bundesebene hat das Parlament die Bedeutung einer guten Betreuungsinfrastruktur anerkannt. Der Ausbau von Tagesschulangeboten stellt eine sinnvolle Ergänzung dieser Politik dar. Tagesschulen erleichtern Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, stärken die Bildungs- und Integrationschancen der Kinder und tragen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels bei. Ergebnisse aus der Publikation «Teilzeiterwerbstätigkeit in der Schweiz 2024» des Bundesamtes für Statistik (BFS) zeigen, dass die Familiensituation einen grossen Einfluss auf den Beschäftigungsgrad hat. So sind 74,9% der Mütter mit Kind im Haushalt teilzeiterwerbstätig (gegenüber 14,3% der Väter in derselben Situation).

Internationale Vergleiche zeigen zudem, dass die Schweiz bei den Investitionen in familien- und schulergänzende Betreuungsangebote weiterhin Aufholbedarf hat. Ein zeitlich befristetes Förderprogramm des Bundes kann den Kantonen Anreize bieten, bestehende Angebote weiterzuentwickeln und Versorgungslücken dort zu schliessen, wo ein entsprechender Bedarf besteht.

Die Motion respektiert die föderale Kompetenzordnung. Sie schafft weder Vorgaben zur Organisation der Schulen noch verpflichtet sie Kantone oder Gemeinden zur Einführung bestimmter Modelle. Sie ermöglicht vielmehr eine gezielte Unterstützung jener Kantone und Gemeinden, die ihre Tagesschulangebote ausbauen möchten.

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Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung von Tagesschulangeboten für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und Ausbildung. Der Auf- und Ausbau entsprechender Angebote liegt jedoch in der Zuständigkeit der Kantone. Diese verfügen im Bildungsbereich über die entsprechenden Kompetenzen und gestalten ihre schulischen Strukturen eigenständig. Wie bereits bei der Beantwortung der Interpellation 26.3389 Brenzikofer «Tagesschulen und Tagesstrukturen. Bedeutung für die Chancengerechtigkeit» ausgeführt, haben sich die Beitrittskantone im HarmoS-Konkordat verpflichtet, die Unterrichtszeit auf der Primarstufe vorzugsweise in Blockzeiten zu organisieren sowie bedarfsgerechte Tagesstrukturen anzubieten.

Darüber hinaus hat das Parlament erst kürzlich mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative Programmvereinbarungen für die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung beschlossen (UKibeG; BBl 2026 718). Der Bund wird sich damit bereits mittels befristeter Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen im vorschulischen- und schulergänzenden Bereich engagieren. Damit wird die seit 2003 bestehende Anstossfinanzierung des Bundes nach dem Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG; SR 861) zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze abgelöst. Mit dieser Anstossfinanzierung wurden im Bereich der schulergänzenden Betreuung bis zum 1. Juni 2026 insgesamt 33'545 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen. Dafür bewilligte der Bund Finanzhilfen in der Höhe von 142.3 Millionen Franken. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat es nicht als angezeigt, ein zusätzliches Förderprogramm spezifisch im Schulbereich zu schaffen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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Ablehnung

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані

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