Religionsfreiheit in Ägypten. Die Lage der Bahá'í, Ahmadiyya, koptischer Christen und anderer religiöser Minderheiten
подано 19.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
Ще немає рішення палати чи комісії.
Поданий текст
Die seit dem 19. Jahrhundert in Ägypten ansässigen Bahá'í sind durch staatlich geförderte Diskriminierung existenziell bedroht. Der Staat verweigert ihnen die Anerkennung als Rechtssubjekte: Ehen werden nicht anerkannt, wodurch Kinder ohne Rechtsstatus aufwachsen; Staatsbürgerschaft, Aufenthaltsrecht und Bildung werden vorenthalten, ebenso eine würdige Bestattung. Laut dem UN-Sonderberichterstatter werden damit „ihre Rechte sowohl im Leben als auch im Tod" missachtet. Systematische Überwachung und Verhöre verletzen zudem die Religions-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
Auch die Ahmadiyya-Gemeinschaft wird verfolgt – viele sind Gewalt, willkürlichen Inhaftierungen und Verschwindenlassen ausgesetzt. Die koptische christliche Gemeinschaft ist mit religiös motivierter Gewalt, Diskriminierung im Bildungswesen, Einschränkungen beim Tragen religiöser Symbole sowie geschlechtsspezifischer Belästigung konfrontiert.
• Teilt der Bundesrat die Auffassung des UN-Sonderberichterstatters, dass die Bahá'í in Ägypten staatlich angeordneten Diskriminierungen ausgesetzt sind, insbesondere in ihrem Recht auf Religionsfreiheit und den Rechten im Bereich des Personenstands?
• Hat der Bundesrat gegenüber Ägypten Bedenken zur Behandlung von Bahá'í, Ahmadiyya, koptischen Christen und anderen religiösen Minderheiten geäussert? Falls nein: Wie begründet er diese Zurückhaltung?
• Erachtet der Bundesrat die Einschränkungen gegenüber diesen Gemeinschaften als mit Ägyptens internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, einschliesslich des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, vereinbar?
• Welche konkreten Schritte unternimmt die Schweiz bilateral oder multilateral, um die Religionsfreiheit und den Schutz gefährdeter religiöser Minderheiten in Ägypten zu unterstützen?
Цей текст є лише німецькою.
Позиція Федеральної ради
1./3. Der Bundesrat nimmt die Berichte der UNO über systematische Diskriminierung gegenüber den Bahá’í in Ägypten besorgt zur Kenntnis. Die Schweizer Botschaft in Ägypten und die zuständigen Stellen des EDA verfolgen die Situation vor Ort.
Beschränkungen gegenüber den Bahá'í, der Ahmadiyya-Gemeinschaft und koptischen Christen können die durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (SR 0.103.2) garantierten Rechte beeinträchtigen – insbesondere die Religionsfreiheit (Art. 18) und das Diskriminierungsverbot (Art. 26). Solche Massnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Vor diesem Hintergrund bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die gegenüber diesen Gemeinschaften in Ägypten bestehenden rechtlichen und praktischen Einschränkungen mit den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Ägyptens, vereinbar sind. Die Berichte des UN-Sonderberichterstatter weisen auf eine solche Unvereinbarkeit hin.
2./4. Die Schweiz hat im Rahmen der letzten allgemeinen regelmässigen Überprüfung von Ägypten im UNO-Menschenrechtsrat im Januar 2025 unter anderem empfohlen, alle Personen freizulassen, welche sich länger als die gesetzlich festgelegte Frist von zwei Jahren in Untersuchungshaft befinden. Damit soll insbesondere der Schutz von Minderheiten verbessert werden, da diese besonders oft willkürlich festgehalten werden. Ausserdem hat das EDA in der Vergangenheit wiederholt Angriffe auf die koptische Gemeinschaft in Ägypten öffentlich verurteilt. Darüber hinaus gehören Menschenrechte und gute Regierungsführung zu den Prioritäten des Schweizer Kooperationsprogramms in Ägypten (www.deza.eda.admin.ch > Einsatzlänger der DEZA > Ägypten). Mit der Unterstützung von Reformen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit trägt die Schweiz auch dazu bei, den Schutz von Minderheiten in Ägypten – einschliesslich religiöser Minderheiten – zu verbessern.
Цей текст є лише німецькою.
Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
