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Парламент / Справи / 26.4030

26.4030MotionWBFвідкрита

BIP pro Kopf und Produktivität in der Wirtschaftsberichterstattung

подано 19.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (02.09.2026)

WirtschaftSoziale FragenBeschäftigung und Arbeit

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Der Bundesrat wird beauftragt, das SECO anzuweisen, BIP pro Kopf und pro Arbeitsstunde in gleicher Weise wie das BIP auszuweisen.

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Das BIP pro Kopf ist ein zentraler Indikator für die Entwicklung des Wohlstands, das BIP pro Arbeitsstunde für die Entwicklung der Produktivität. Beide Kennzahlen ergänzen das aggregierte BIP und ermöglichen eine umfassendere Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung.

In seiner Antwort vom 15. Juni 2026 auf meine Frage hat der Bundesrat ausdrücklich festgehalten, dass Produktivität entscheidend für den langfristigen Wohlstand ist und dass das BIP pro Kopf sowie das BIP pro Arbeitsstunde das aggregierte BIP sinnvoll ergänzen. Er weist zudem darauf hin, dass sich das SECO und der Bundesrat bereits heute mit diesen Kennzahlen befassen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es folgerichtig, diese bereits verfügbaren Kennzahlen auch in den regelmässigen Medienmitteilungen und Standardpublikationen des SECO angemessen sichtbar zu machen, sobald die entsprechenden Daten vorliegen. Die Motion verlangt weder zusätzliche statistische Erhebungen noch eine stärkere Gewichtung kurzfristiger Schwankungen, sondern eine ausgewogenere Kommunikation der wirtschaftlichen Entwicklung. Das BIP pro Kopf ist ein zentraler Indikator für die Entwicklung des Wohlstands, das BIP pro Arbeitsstunde für die Entwicklung der Produktivität. Das aggregierte BIP allein kann, insbesondere bei starkem Bevölkerungswachstum, nur eingeschränkt Aufschluss über diese Entwicklungen geben.

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Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass das BIP pro Kopf und pro Arbeitsstunde wichtige Kennzahlen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung sind. Entsprechend spielt deren Analyse in den wirtschaftspolitischen Berichten des Bundesrates eine zentrale Rolle. Auch in den Standardpublikationen des SECO wird das BIP pro Kopf regelmässig vertieft analysiert, namentlich jeweils per Ende Februar in der Frühjahrsausgabe der «Konjunkturtendenzen». Die ab 2017 veröffentlichten Analysen zum BIP pro Kopf sind unter https://www.seco.admin.ch/de/publikationen-wirtschaftslage#Analysen verfügbar. Auch die einschlägigen Veröffentlichungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Vierteljährliche Berechnungen des BIP pro Kopf und pro Arbeitsstunde auf Grundlage der vorliegenden Daten wären mit erheblicher Unsicherheit behaftet. Auf Quartalsfrequenz stehen die Nennergrössen nur bedingt zur Verfügung. Zwar werden die Quartalswerte der geleisteten Arbeitsstunden (Quelle: Statistik des Arbeitsvolumens, BFS) auf der Webseite des europäischen Statistikamts veröffentlicht. Sie sind bis zur Publikation der Jahresresultate aber als vorläufig zu betrachten.

Auch bei der Bevölkerung besteht eine Unschärfe. Zwar veröffentlicht das BFS quartalsweise den Bestand der ständigen Wohnbevölkerung am Ende des Quartals. Die Bevölkerungszahlen, welche für die Berechnung des BIP pro Kopf erforderlich sind, unterscheiden sich aber von jenen der ständigen Wohnbevölkerung: Personen mit Schutzstatus S werden auch dann berücksichtigt, wenn ihre Aufenthaltsdauer in der Schweiz unter 12 Monaten liegt.

Das reale BIP schwankt in der kurzen Frist typischerweise deutlich stärker als die Bevölkerung. Die Arbeitsstunden sind zwar ebenfalls konjunkturabhängig; insgesamt fallen ihre kurzfristigen Schwankungen jedoch weniger stark aus als jene des realen BIP. Kurzfristige Bewegungen des BIP pro Kopf und pro Arbeitsstunde liefern daher kaum zusätzliche Erkenntnisse für die Wirtschaftspolitik. Für die Beurteilung der Wohlstands- und Produktivitätsentwicklung sind mittlere und lange Fristen aussagekräftiger als einzelne Jahres- oder gar Quartalswerte.

Der Bundesrat erachtet es als wichtig und sinnvoll, die Entwicklung des BIP pro Kopf und der Produktivität angemessen sichtbar zu machen und ist bereit, im Rahmen der bestehenden Publikationen darauf zu achten, dass diese zentralen Kennzahlen dort einbezogen werden, wo sie für die wirtschaftspolitische Beurteilung relevant und statistisch belastbar sind. Ein zusätzlicher verbindlicher Auftrag ist aus Sicht des Bundesrates jedoch nicht erforderlich und würde der unterschiedlichen Datenlage nicht genügend Rechnung tragen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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Ablehnung

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані

Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.