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Парламент / Справи / 26.4040

26.4040MotionVBSвідкрита

Verbot der ultranationalistischen Kräfte Israels

подано 19.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (26.08.2026)

Internationale PolitikInternationales Recht

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Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Entwurf für ein Bundesgesetz vorzulegen, wonach die ultranationalistischen Kräfte Israels – gleich wie die Hamas im Bundesgesetz über das Verbot der Hamas – als kriminelle Vereinigung eingestuft und in der Schweiz vollständig verboten werden.

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In seiner Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Hamas hat der Bundesrat dieses Verbot im Wesentlichen damit begründet, dass die Sicherheit gestärkt, jede Unterstützung der Hamas aus der Schweiz verhindert und ein Beitrag zur Einhaltung und Förderung des Völkerrechts geleistet werden muss.

Das sollte auch für die ultranationalistischen Kräfte Israels gelten. Zur Erinnerung: Der israelische Siedlungsbau, der von diesen Kräften aktiv gefördert und unterstützt wird, wurde vom Internationalen Strafgerichtshof systematisch verurteilt. Zudem stellen der Völkermord an den Palästinenserinnen und Palästinensern sowie deren Vertreibung Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne des Völkerrechts dar. Die Todesstrafe, die vor Kurzem für Palästinenserinnen und Palästinenser wiedereingeführt wurde, sowie die Misshandlungen der Teilnehmenden der Gaza-Flottille sind ebenfalls Beispiele für die schweren Auswüchse dieser Kräfte, die aktiv an der Regierungskoalition beteiligt sind.

Die Abgrenzung zwischen dem, was unter das Verbot fällt, und dem, was weiterhin zulässig bleibt, dürfte nicht schwieriger sein als im Falle der Hamas. Das Bundesgesetz über das Verbot der Hamas zielt auch auf «verwandte» Organisationen ab, was einen gewissen Ermessensspielraum voraussetzt, der von Fall zu Fall zu nutzen ist. Im Falle der aktuellen Regierungskoalition von Benjamin Netanjahu sollten die radikalsten Parteien wie die Nationalreligiöse Partei (Mafdal) oder die Otzma Jehudit (Jüdische Stärke), die theokratisch und suprematistisch sind und die zur – nötigenfalls gewaltsamen – Besetzung des Westjordanlandes und Palästinas aufrufen, unter das Verbot fallen. Ihren Ministern Bezalel Smotrich und Itamar Ben-Gvir ist die Einreise in zahlreiche Länder (Vereinigtes Königreich, Frankreich, Kanada, Australien usw.) bereits heute untersagt. Bei der Likud-Partei muss die Situation je nach Person und Entwicklung von deren jeweiligen Standpunkten und Handlungen, insbesondere während des Wahlkampfs im Herbst 2026, beurteilt werden. Ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen die Vertreter dieser Partei wird ein wichtiger Anhaltspunkt sein, dem Rechnung zu tragen ist.

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Der Bundesrat fordert die Einhaltung des Völkerrechts und verurteilt Verletzungen ebendieses durch die Konfliktparteien.

Organisationsverbote sind in der Schweiz die Ausnahme, nicht die Regel. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, an der bisherigen Praxis der Schweiz festzuhalten, Organisationen nur fallweise bei Vorliegen von äusserst schwerwiegenden Gründen zu verbieten. Er hat stets betont, dass das spezifische Verbot der Hamas kein Paradigmenwechsel in der grundsätzlich zurückhaltenden Praxis der Schweiz darstellt. Aus Sicht des Bundesrats ist es wichtig, die Bedeutung der tatsächlich von einer Organisation ausgehenden Bedrohung für die Sicherheit der Schweiz als Voraussetzung für ein Verbot in den Mittelpunkt zu rücken. Nur so sind Verbote auch wirksam und die dafür eingesetzten Ressourcen vertretbar.

Die «israelische ultranationalistische Bewegung» betreffend sprechen die fehlenden sicherheitspolitischen Interessen sowie die fehlende Bestimmtheit der Bewegung gegen ein Verbot:

• Die «israelische ultranationalistische Bewegung» stellt keine Bedrohung für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz dar, die ein solches Organisationsverbot begründen würde.

• Bei der «israelischen ultranationalistischen Bewegung» handelt es sich um verschiedene unabhängige Gruppierungen oder Einzelpersonen; sie könnte – wie bereits in der Begründung der Motion festgehalten – sogar gewisse Mitglieder der aktuellen israelischen Regierung umfassen Das Fehlen der nötigen Bestimmtheit des Verbots würde dessen Umsetzung und somit die Wirksamkeit in Frage stellen und könnte die für strafrechtliche Verurteilungen notwendige Klarheit der Definition eines inkriminierten Verhaltens nicht erreichen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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Ablehnung

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані

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