Bildgebende Verfahren in der Medizin
подано 26.06.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Рада кантонівÜberwiesen an den Bundesrat (22.09.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 22.09.2026Рада кантонівAnnahme
Поданий текст
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zu den bildgebenden Verfahren in der Medizin folgende Punkte und Fragen zu klären:
• Vergleich der Anzahl vorhandenen Geräte (absolut und pro Kopf) der bildgebenden Verfahren im internationalen Kontext;
• Entwicklung der Kosten für bildgebende Verfahren - aufgeschlüsselt nach Regionen, Fachbereichen und pro Kopf;
• Welche Kosten werden durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen, welche durch Zusatzversicherungen? Welche durch die Patientinnen und Patienten?
• Wie setzt sich der Tarif zusammen und wie hat er sich entwickelt? Gibt es bereits erste Erfahrungen mit dem neuen TARDOC in diesem Bereich?
• Was sind mögliche Anwendungen der Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) auf die bildgebenden Verfahren?
• Verschiedene Anbieter bewerben präventive bildgebende Untersuchungen. Wie beurteilt der Bundesrat dieses Angebot? Wer bezahlt diese Untersuchungen?
• Mit einer bildgebenden Kontrolle können Krankheiten frühzeitig erkannt werden. Welche weiteren Vorteile gibt es im Vergleich zu anderen Technologien? Wie gross schätzt der Bundesrat die Kosten ein, die dadurch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens gespart werden können?
• Wie beurteilt der Bundesrat die Lücken bei den Prüfungen durch die Versicherer?
• Wie können die Überprüfungen durch die Versicherer verbessert werden? Braucht es dazu gesetzliche Ergänzungen?
Цей текст є лише німецькою.
Обґрунтування
Die Eidgenössische Finanzkontrolle stellt in ihrem Prüfbericht «Evaluation der Mechanismen zur angemessenen Verwendung bildgebender Verfahren in der Medizin» vom 31. Januar 2025 und in ihrem Jahresbericht 2025 fest, dass aufgrund der Prüfung bei den bildgebenden Verfahren nicht auszuschliessen ist, dass die Prämienzahlenden unnötige Kosten übernehmen müssen. Es werden einzelne Beispiele aufgezeigt, so zum Beispiel Ultraschall-Untersuchungen bei Schwangerschaften, wo durchschnittlich sieben statt wie vorgesehen zwei Untersuchungen pro Schwangerschaft stattfinden. 2023 beliefen sich die Kosten für bildgebende Verfahren in der Medizin im ambulanten Bereich auf 2,1 Milliarden Franken.
Цей текст є лише німецькою.
Позиція Федеральної ради
Mehrere kürzlich durchgeführte Analysen belegen, dass der Bund dem Thema medizinische Bildgebung grosse Bedeutung beimisst (siehe Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vom 28. April 2025 zu den Mechanismen zur angemessenen Verwendung bildgebender Verfahren in der Medizin; Bericht des Bundesamts für Gesundheit vom 11. November 2025 zum Stand der Umsetzung der klinischen Audits im Strahlenschutz; Schweizer Atlas der Gesundheitsversorgung des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums). Diese Analysen können insbesondere durch die Ergebnisse des im Rahmen des neuen Gesamt-Tarifsystems (TARDOC und Ambulante Pauschalen) vorgesehenen Monitorings ergänzt werden. Dessen erste Ergebnisse – die auch die medizinische Bildgebung abdecken – sollen im zweiten Halbjahr 2027 vorliegen. Angesichts dieses Zeithorizonts und der Vielfalt der vom Postulat betroffenen Themen kann der Bericht des Bundesrats erst ab 2028 erstellt werden.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Цей текст є лише німецькою.
Пропозиція Федеральної ради
Annahme
Цей текст є лише німецькою.
Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 23.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
