Der Hitzesommer bricht alle Rekorde. Wie lange schaut der Bundesrat noch zu?
подано 14.09.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Національна радаStellungnahme zum Vorstoss liegt vor (25.09.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 17.09.2026КомісіяDringlichkeit angenommen
Поданий текст
Der Sommer 2026 war der heisseste seit Messbeginn. Die Klimaerhitzung gefährdet die öffentliche Gesundheit, schwächt Ökosysteme, verschärft soziale Ungleichheiten und bedroht die Ernährungssicherheit. Auch Trockenheit und Nutzungskonflikte um das Wasser nehmen zu. Es braucht konsequenten Klimaschutz, denn Anpassung hat physikalische und finanzielle Grenzen.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
• Wie hoch schätzt der Bundesrat die Zahl der Hitzetoten und weiterer gesundheitlicher Folgen, führt er eine laufende Statistik dazu und bis wann liegen definitive Zahlen vor?
• Verfügt der Bundesrat über eine sektorübergreifende Schätzung der Gesamtkosten dieses Hitzesommers (u.a. Gesundheit, Produktivität, Landwirtschaft, Energie, Infrastruktur)? Falls nein, bis wann nimmt er sie vor?
• Intakte Ökosysteme sind die Grundlage von Trinkwasser, Kühlung, Bodenfruchtbarkeit und Hochwasserschutz und damit selbst ein zentrales Anpassungsinstrument. Wie beurteilt der Bundesrat deren Leistungsfähigkeit nach dem Sommer 2026 und für künftige Hitze und Trockenheit?
• Mit Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen liegen ausgereifte, konkurrenzfähige fossilfreie Alternativen vor. Bis wann will der Bundesrat den Neueinbau fossiler Heizungen und die Neuzulassung fossiler Fahrzeuge beenden und ist er bereit, entsprechende Enddaten in der Vorlage zum CO2-Gesetz nach 2030 zu verankern?
• Der Bundesrat geht davon aus, das Klimaziel 2030 zu verfehlen. Ist er bereit, das Ambitionsniveau gegenüber den Eckwerten zu erhöhen? Falls ja: mit welchen Massnahmen und ab wann? Fall nein: wie will er die gesetzlichen Ziele erreichen?
• Einkommensschwächere leben oft in hitzeanfälligen Wohnungen und werden nach Hitzeschutz-Sanierungen teils durch Mieterhöhungen verdrängt. Ist der Bundesrat bereit Mindestanforderungen an den Hitzeschutz von Mietwohnungen einzuführen?
• Die Schweiz kennt kein gesetzliches «Hitzefrei» am Arbeitsplatz. Ist der Bundesrat bereit, verbindliche Temperaturschwellen für Arbeit im Freien zu verankern?
• Gemäss Medienberichten übt die UVEK-Führung Druck auf seine Ämter aus, Begriffe wie «Klimawandel» oder «Biodiversität» zu vermeiden. Stützt der Gesamtbundesrat dieses Vorgehen? Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Bundesverwaltung Klima- und Biodiversitätsdaten unabhängig von Kommunikationsvorgaben vollständig und mit den fachlich korrekten Begriffen ausweist?
Цей текст є лише німецькою.
Обґрунтування
-
Цей текст є лише німецькою.
Позиція Федеральної ради
Der Bundesrat hat am 26. August 2026 über die Hitze- und Trockenheitssituation eine Aussprache geführt. Er verfolgt die Lageentwicklung weiterhin und hat mehrere Prüfaufträge erteilt. Auf diesen Grundlagen wird er im Herbst 2026 eine erneute Gesamtschau vornehmen und über allfällige weitere Massnahmen entscheiden.
1) Die Schweiz verfügt über ein jährliches Monitoring des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) für hitzebedingte Todesfälle. Die Zahlen für den Sommer 2026 werden aber erst im kommenden Jahr vorliegen. Weitere gesundheitliche Auswirkungen wie beispielsweise Spitaleintritte während Hitzeperioden werden nicht regelmässig untersucht. Daneben veröffentlicht das Bundesamt für Statistik (BFS) ein wöchentliches Mortalitätsmonitoring (MOMO), welches Phasen der allgemeinen Übersterblichkeit anzeigt, unabhängig von den Todesursachen. Zwischen Mitte Juni und Ende August 2026 wurde vor allem eine Übersterblichkeit bei den über 65-Jährigen registriert. Der Bundesrat hat hierzu in seiner Antwort auf die Frage 26.7641 Suter «Übersterblichkeit im Hitzesommer: Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat?» ausführlich Stellung genommen.
2) Nein, der Bund verfügt aktuell über keine sektorübergreifende Gesamtschätzung. Mit einer Analyse soll das Ereignis jedoch eingeordnet und die Auswirkungen sollen systematisch erfasst und bewertet werden, damit die zuständigen Stellen die nötigen Massnahmen beantragen können. Die Analyse soll voraussichtlich bis Ende 2027 vorliegen.
3) Leistungsfähige Ökosysteme sind eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Anpassung an den Klimawandel. Feuchte und aquatische Ökosysteme sowie insbesondere kältebedürftige Arten haben diesen Sommer stark gelitten. Wie schnell sie sich erholen, hängt davon ab, wie gross, vernetzt und intakt das Gewässer und die umliegenden Ökosysteme sind. Deshalb investieren Bund und Kantone Ressourcen in die Wiederherstellung der Durchgängigkeit und die Revitalisierung von Gewässern, in den Unterhalt und die Wiederherstellung von Mooren und weiteren Biotopen sowie in die Förderung der Waldbiodiversität. Zudem fördert der Bund mit dem Programm Adapt+ naturbasierte Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und unterstützt mit dem Aktionsplan Biodiversität Schweiz die Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme.
4-5) Der Bundesrat hat in seiner Aussprache vom 12. September 2025 die Eckwerte für eine Weiterentwicklung des CO2-Gesetzes (SR 641.71) festgelegt. Die Vernehmlassung zur Vorlage soll in der ersten Jahreshälfte 2027 eröffnet werden. Bezüglich Zielverfehlung 2030 wird der Bundesrat 2027 eine Aussprache führen.
6) Hitzeschutzsanierungen können einen Einfluss auf den Mietzins haben, jedoch auch zu tieferen Nebenkosten führen. Mit dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen werden Sanierungen von Gebäudehüllen finanziell unterstützt. Die Förderbeiträge müssen bei der Festlegung des Mietzinses berücksichtigt werden. Für technische Vorgaben zu Gebäuden sind die Kantone zuständig. Der Bund kann deshalb keine Mindestanforderungen einführen.
7) Die Festlegung einer absoluten Aussentemperatur, ab welcher Arbeiten im Freien generell unzulässig wären, erscheint nicht sachgerecht. Die tatsächliche Hitzebelastung hängt neben der Lufttemperatur insbesondere von Sonneneinstrahlung, Luftfeuchtigkeit, körperlicher Arbeitsintensität und Bekleidung ab. Massgebend bleibt, ob der Gesundheitsschutz durch geeignete Schutzmassnahmen gewährleistet werden kann. Ist dies nicht möglich, muss die Arbeit unabhängig von einer bestimmten Aussentemperatur eingestellt werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass für besonders hitzeexponierte Tätigkeiten in erster Linie die Sozialpartner Lösungen entwickeln. Die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahmen im Einzelfall obliegt dem Arbeitgeber.
8) Der Schutz der Biodiversität und des Klimas ist für den Bundesrat wichtig. Entsprechend benutzt er auch die erwähnten Begriffe und ergreift die aus seiner Sicht notwendigen Massnahmen. Auch im UVEK wurden und werden die erwähnten Begriffe jederzeit frei verwendet.
Цей текст є лише німецькою.
Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 25.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
