Organisierte Kriminalität erkennen. Behördenübergreifenden Informationsaustausch und nationales Lagebild ermöglichen
подано 24.09.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Рада кантонівEingereicht (24.09.2026)
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Поданий текст
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen gesetzlichen und, soweit erforderlich, verfassungsrechtlichen Grundlagen für einen wirksamen behördenübergreifenden Informationsaustausch zur Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität zu schaffen.
Die Regelung soll insbesondere:
• den erforderlichen Austausch zwischen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen ermöglichen;
• den gezielten Informationsaustausch mit Verwaltungsbehörden wie Steuer-, Konkurs-, Grundbuch-, Migrations-, Sozialversicherungs-, Arbeitsmarkt-, Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden ermöglichen;
• klare Melderechte und, bei qualifiziertem Verdacht, Meldepflichten vorsehen;
• Mitarbeitende schützen, die in gutem Glauben Meldungen erstatten;
• die Zusammenführung relevanter Erkenntnisse zu einem nationalen strategischen und operativen Lagebild ermöglichen;
• automatisierte Beziehungs-, Netzwerk- und Musteranalysen zulassen;
• Zweckbindung, Zugriffsrechte, Protokollierung, Datenqualität, Aufbewahrung und Löschung verbindlich regeln;
den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verhältnismässigkeit und des Datenschutzes Rechnung tragen.
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Обґрунтування
Organisierte Kriminalität hält sich nicht an Kantons-, Behörden- oder Fachgrenzen. Ihre Strukturen werden häufig nicht zuerst in einem Strafverfahren sichtbar. Auffälligkeiten zeigen sich bei Firmengründungen, Konkursen, Immobiliengeschäften, Steuerkontrollen, Aufenthaltsbewilligungen, Arbeitsmarktkontrollen oder Sozialversicherungen.
Heute verhindern unterschiedliche gesetzliche Grundlagen, Amtsgeheimnisse und technische Schranken einen raschen Austausch. Wichtige Informationen bleiben in einzelnen Behörden liegen. Zusammenhänge werden zu spät oder gar nicht erkannt.
Mit der Polizeilichen Abfrageplattform POLAP wird der Austausch polizeilicher Daten verbessert. Das reicht jedoch nicht. Für die Bekämpfung organisierter Kriminalität braucht es auch einen geregelten Informationsfluss zwischen Polizei, Strafverfolgung und Verwaltung.
Ein nationales Lagebild darf sich nicht auf allgemeine Beschreibungen beschränken. Es muss Verbindungen zwischen Personen, Unternehmen, Adressen, Immobilien, Fahrzeugen, Konten, Kommunikationsmitteln und Ereignissen sichtbar machen können. Nur so lassen sich kriminelle Netzwerke, Strohleute, illegale Finanzströme und die Unterwanderung legaler Wirtschaftsstrukturen frühzeitig erkennen.
Die nationale Strategie gegen die organisierte Kriminalität sieht ein solches Lagebild und einen verbesserten Meldefluss vor. Der vorliegende Auftrag sorgt dafür, dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen verbindlich und vollständig geschaffen werden.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 25.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
