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Парламент / Справи / 26.4502

26.4502InterpellationEDIвідкрита

Faire Gebühren bei Pflanzenschutzmittel-Zulassungen

подано 01.10.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Національна радаEingereicht (01.10.2026)

WirtschaftWissenschaft und ForschungLandwirtschaftSteuer

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

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• Wie begründet der Bundesrat, dass Parallelimporteure von bereits geleisteten Investitionen in Forschung, Dossiererstellung und Schweizer Erstzulassung profitieren können, ohne sich an den Kosten zu beteiligen?

• Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die Gebühren so umzuverteilen, dass die Belastung ausgewogener ausfällt?

• Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Ungleichbehandlung der Erstzulassungen gegenüber Parallelimporten und den EU-Ländern für die Schweizer Firmen abermals zunimmt, falls die Gebühren – gemäss Mitteilung des Bundesrates vom 25.09.2026 - ab 2028 erneut um den geschätzten Faktor 3.5 zunehmen?

• Wie beurteilt der Bundesrat den Umstand, dass Schweizer Erstzulassungen zusätzlichen Anforderungen unterliegen, wie im Bereich Gewässerschutz, Parteistellungsverfahren, Formulierungsprüfung und Mehrsprachigkeit, während Parallelimporte deutlich tiefere Anforderungen erfüllen müssen?

• Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die in der PaIv. 22.441 angestrebte bessere Verfügbarkeit moderner Pflanzenschutzmittel nicht durch ein Gebührensystem unterlaufen wird, das Investitionen in die ordentliche Zulassung in der Schweiz unattraktiver macht und damit die Verfügbarkeit von Innovationen für die Schweizer Landwirtschaft gefährdet?

• Welche Auswirkungen erwartet der Bundesrat von der heutigen Gebührenordnung auf Innovation, Angebotssicherheit, Nischenanwendungen und Sonderkulturen sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft und wie ist dies mit der Strategie «Schutz der Kulturen» vereinbar?

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Mit der Motion 26.3709 wird der Bundesrat beauftragt, die Gebührenordnung anzupssen. Ziel ist eine ausgewogenere Verteilung der Gebührenlast zwischen den verschiedenen Zulassungsverfahren und das Ermöglichen von modernen Pflanzenschutzmitteln insbesondere für Spezialkulturen im Obst- und Gemüsebau.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Diese Begründungen greifen jedoch zu kurz. Die Gebührenverordnung lässt zur Behandlung von Gesuchen und Anträge weitgehenden Spielraum in der Ausgestaltung der Gebührenstruktur. Die Motion verlangt die wettbewerbsneutrale Verteilung der finanziellen Last zwischen Erstzulassern und Parallelimporteuren. Zudem reduziert die abermalige Erhöhung der Gebühren ohne ersichtlichen Mehrwert die Zulassungsbereitschaft der Firmen und gefährdet die Versorgung der Schweiz mit modernen und hochwirksamen Pflanzenschutzmitteln.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 21.10.2026. Необроблені дані

Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.