Ungleiche Belastung durch die Inflation in der Schweiz: Unterschätzt der Bundesrat das Armutsrisiko bei Geringverdienenden?
подано 02.10.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Національна радаEingereicht (02.10.2026)
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Der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) dient insbesondere dazu, die Renten der ersten Säule, die Ergänzungsleistungen, die Steuertarife und bestimmte Mieten anzupassen. Ein Durchschnittswert kann jedoch erhebliche Unterschiede je nach Einkommen verschleiern.
Eine Studie der Universität St. Gallen (Bitz, 2026), in der 398 Indexreihen des LIK mit Daten aus der Haushaltsbudgeterhebung abgeglichen wurden, zeigt, dass zwischen 2007 und 2023 der Warenkorb der einkommensschwächsten 20 Prozent real um 11,86 Prozent gestiegen ist, also um 4,72 Prozentpunkte mehr als der offizielle LIK. Wird das verfügbare Einkommen anhand der Preisentwicklung des jeweiligen Warenkorbs bereinigt, ergibt sich für das erste Einkommensquintil (Q1) eine reale Abnahme um 1,4 Prozent gegenüber einer Zunahme um 3,0 Prozent bei einer Berechnung anhand des durchschnittlichen LIK.
Die Differenz lässt sich insbesondere durch die Ausgabenstruktur erklären: Die Haushalte im Q1 geben 81,3 Prozent ihres Bruttoeinkommens für den Konsum aus gegenüber 36,9 Prozent im Q5, wobei ein deutlich grösserer Anteil auf Wohnen, Energie und Nahrungsmittel entfällt.
Da das BFS keine regelmässig aktualisierten Preisindizes für unterschiedliche Einkommensgruppen veröffentlicht, ist es erforderlich, die Abweichung zwischen der durchschnittlichen Teuerung und der je nach Einkommensniveau unterschiedlichen Teuerung besser zu messen und transparent darzustellen.
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Erkennt er an, dass der durchschnittliche Warenkorb des LIK, der auf der Grundlage der Gesamtausgaben berechnet wird, strukturell eher die Konsumgewohnheiten wohlhabender Haushalte widerspiegelt als jene von Haushalten mit geringem Einkommen und Pensionierten?
Verfügt das Bundesamt für Statistik (BFS) über Daten, die die Differenzen in der kumulierten Teuerung zwischen den Einkommensquintilen der Haushalte (Q1–Q5) in den letzten zwanzig Jahren ausweisen?
Warum veröffentlicht die Schweiz keine offiziellen, regelmässig nach Einkommensgruppen differenzierten Konsumentenpreisindizes entgegen den Empfehlungen der jüngsten internationalen Forschung?
Hält es der Bundesrat für gerecht, die Berechnung der AHV-/IV-Renten (Art. 33ter AHVG) und der Ergänzungsleistungen (Art. 9 ELG) auf einen Durchschnittsindex abzustellen, der den Anstieg unvermeidbarer Ausgaben (Miete, Energie, Lebensmittel) der Leistungsbezügerinnen und -bezüger unterschätzt?
In Anbetracht der Tatsache, dass die Wohnkosten bei niedrigen Einkommen den wichtigsten Faktor für das Inflationsgefälle darstellen, wie bewertet er die Folgen, dass der LIK im Mietrecht herangezogen wird (Art. 269b OR und Art. 16 VMWG)?
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 21.10.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
