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Парламент / Справи / 26.4641

26.4641PostulatEDIвідкрита

Psychologische Psychotherapie: Sollte die Anordnungsbefugnis auf praktische Ärztinnen und Ärzte ausgeweitet werden?

подано 02.10.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Національна радаEingereicht (02.10.2026)

Gesundheit

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

Ще немає рішення палати чи комісії.

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob die Befugnis, psychologische Psychotherapie zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) anzuordnen, auf Ärztinnen und Ärzte mit dem eidgenössischen Weiterbildungstitel «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin» ausgeweitet werden kann, und gegebenenfalls festzulegen, wie diese Ausweitung umgesetzt werden könnte. Er stellt die Ergebnisse in einem Bericht vor.

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Seit der Einführung des Anordnungsmodells im Jahr 2022 dürfen praktische Ärztinnen und Ärzte ohne Facharzttitel in Allgemeiner Innerer Medizin psychologische Psychotherapien nur zur Krisenintervention oder Kurztherapie anordnen. Sie können maximal zehn Sitzungen anordnen, nicht aber zweimal 15 Sitzungen wie bei einer regulären Anordnung.

Diese Einschränkung sollte erneut geprüft werden. Denn praktische Ärztinnen und Ärzte leisten einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Grundversorgung, insbesondere in Regionen mit erschwertem Zugang zu medizinischer Versorgung. Es macht wenig Sinn, dass praktische Ärztinnen und Ärzte als ausreichend qualifiziert angesehen werden, um eine Krisensituation zu erkennen, die eine Psychotherapie erfordert, und um bis zu zehn Sitzungen anzuordnen ‒ nicht aber, um eine reguläre Psychotherapie anzuordnen.

Die Evaluation des neuen Modells durch die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften empfiehlt ausdrücklich, zu prüfen, ob praktische Ärztinnen und Ärzte die reguläre Anordnungsbefugnis erhalten sollten. Das Bundesamt für Gesundheit anerkennt die wichtige Rolle der praktischen Ärztinnen und Ärzte in der medizinischen Grundversorgung und bestätigt, dass eine solche Ausweitung den Zugang zur Psychotherapie in gewissen Regionen erleichtern könnte. Es hebt jedoch hervor, dass nur ungenügende Daten vorliegen zur Anzahl und Verteilung der praktischen Ärztinnen und Ärzte in der Grundversorgung.

Gerade dieser Datenmangel spricht für die vorgeschlagene Prüfung. Der Bundesrat soll insbesondere die Anzahl und die geografische Verteilung der betroffenen Ärztinnen und Ärzte untersuchen, ihre tatsächliche Rolle in der Grundversorgung und die möglichen Auswirkungen einer Ausweitung auf den Zugang zur Psychotherapie, auf die Qualität, die Sicherheit und die Kosten.

Über eine allgemeine Ausweitung der Anordnungsbefugnis soll zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden werden. Vielmehr sollen die notwendigen Grundlagen für die Beurteilung geschaffen werden, ob die jetzige Einschränkung weiterhin gerechtfertigt ist oder ob eine Lockerung den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung verbessern könnte, insbesondere in Regionen mit Ärztemangel.

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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 04.11.2026. Необроблені дані

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