Вміст перекладено з німецької машинним способом і не перевірено; чинним є німецький оригінал. Цитати з джерел наведено мовою оригіналу.

Парламент / Справи / 26.4650

26.4650InterpellationEDIвідкрита

Einschränkung der an Kinder gerichteten Werbung: Wie lässt sich der neue Entwurf zur Selbstregulierung der Lebensmittelbranche beurteilen?

подано 02.10.2026 на сесії «Herbstsession 2026»Перша палата: Національна радаEingereicht (02.10.2026)

WirtschaftSoziale FragenMedien und KommunikationGesundheit

Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.

Ще немає рішення палати чи комісії.

Ursprünglich plante das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (LMG) bis Ende 2024. Diese sollte die Werbung für eine Reihe von Produkten der Lebensmittelindustrie, die an Kinder unter 13 Jahren gerichtet ist, entsprechend den Zielen der Ernährungsstrategie 2025–2032 des Eidgenössischen Departements des Innern einschränken. In der Stellungnahme zur Interpellation Paganini 24.4373 Neue Werbeverbote für erlaubte Lebensmittel? hat der Bundesrat jedoch darauf hingewiesen, dass sich die Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des LMG verzögert hat, da aufgrund des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union Anpassungen des LMG erforderlich sind.

Seitdem haben wir keine weiteren Einzelheiten zu dieser Vernehmlassungsvorlage erhalten. Hingegen haben wir Ende Mai erfahren, dass das parallele Projekt zur freiwilligen Selbstregulierung, welches das BLV gemeinsam mit der Lebensmittelbranche entwickelt hat, bereits weit fortgeschritten ist. Die Implementierungsphase soll bereits 2027 starten.

Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Ist die Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des LMG, welche an Kinder gerichtete Werbung für bestimmte Lebensmittel verbieten sollte, weiterhin geplant? Wenn ja, wann soll die Vernehmlassung dazu durchgeführt werden?

2. Der Vorschlag zur Selbstregulierung sieht bei Nichteinhaltung der Vereinbarung lediglich Sanktionen vor, die auf eine öffentliche Bekanntmachung oder einen Ausschluss aus der Vereinbarung beschränkt sind. Hält der Bundesrat diese Sanktionen für ausreichend? Warum sind keine strengeren Sanktionen vorgesehen, zum Beispiel finanzielle Sanktionen?

3. Welche Kontroll- und Aufsichtsorgane sind im Entwurf zur Selbstregulierung vorgesehen? Wie wären diese zusammengesetzt und mit welchen Mitteln würden sie ausgestattet?

4. Hält der Bundesrat die Liste der Kanäle und Lebensräume, in denen nach der Vereinbarung der Selbstregulierung an Kinder gerichtete Werbung verboten wäre, für ausreichend? Wie begründet er die festgelegte Altersgrenze von 13 Jahren?

5. Wie beurteilt der Bundesrat die bereits umgesetzten (gesetzlichen) Verbote von an Kinder gerichteter Werbung für bestimmte Produkte der Lebensmittelindustrie, beispielsweise in Grossbritannien und Norwegen?

6. Das «Monitoring des an Kinder gerichteten digitalen Marketings» des Netzwerks HES-SO kommt zum Schluss, dass Kinder Werbung für stark zuckerhaltige Lebensmittel übermässig stark ausgesetzt sind. Kann der Bund die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern sowohl kurz- als auch langfristig abschätzen?

Цей текст є лише німецькою.

Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 02.11.2026. Необроблені дані

Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.