Assistenz beim Ausfüllen von Unterschriftenbogen: Wie viele Stimmberechtigte sind betroffen?
подано 04.03.2026 на сесії «Frühjahrssession 2026»Перша палата: Національна радаErledigt (09.03.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 09.03.2026Національна радаSchriftliche Beantwortung der Frage
Поданий текст
In seiner Antwort auf die Interpellation 25.4672 verweist der Bundesrat auf die Möglichkeit, dass Stimmberechtigte, die ihre Willensäusserung für Initiativen und Referenden nicht handschriftlich bekunden können, eine Assistenzperson beiziehen. Über welche Daten oder Studien verfügt der Bundesrat zur Anzahl stimmberechtigter Personen, die aufgrund altersbedingter Einschränkungen oder Behinderungen als «schreibunfähig» gelten und einen Unterschriftenbogen nicht selbst ausfüllen können?
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Позиція Федеральної ради
Der Bundesrat verfügt über keine Daten oder Studien über die Anzahl stimmberechtigter Personen, die aufgrund altersbedingter Einschränkungen oder aufgrund von Behinderungen als «schreibunfähig» gelten und eine Unterschriftenliste oder auch einen Stimm- oder Wahlzettel nicht selbst ausfüllen können. Personen können aus ganz unterschiedlichen Gründen «schreibunfähig» sein. Zum Beispiel, weil sie motorische Beeinträchtigungen haben oder wegen einer kognitiven Behinderung nicht über die nötigen Schreib- und Lesekompetenzen verfügen.
Ebenso verfügt der Bundesrat über keine exakten Daten, wie häufig schreibunfähige Personen von der Spezialregelung zur Unterstützung für eidgenössische Volksbegehren Gebrauch machen. Gemäss den Erfahrungen der Bundeskanzlei bei den Auszählungen kommt dies pro Begehren lediglich vereinzelt vor.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
