AHV-Reform 2030: Vernehmlassung ohne Studiengrundlagen - Taktik?
подано 03.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаErledigt (08.06.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 08.06.2026Національна радаSchriftliche Beantwortung der Frage
Поданий текст
Der Bundesrat verweist im erläuternden Bericht zur AHV 2030 im Kapitel "Auswirkungen auf die Wirtschaft" auf zwei Forschungsberichte des BSV (Nr. 7/26 und Nr. 8/26). Beide sind gemäss Fussnote "noch nicht veröffentlicht". Es gibt keine Möglichkeit, die Grundlagen zu prüfen. - Wie rechtfertigt der Bundesrat die Eröffnung einer Vernehmlassung, bevor die zugrunde liegenden Studien öffentlich zugänglich sind? - Wann werden diese veröffentlicht? Ist er bereit, die Vernehmlassungsfrist zu verlängern?
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Позиція Федеральної ради
Die Qualität und Verständlichkeit von Berichten sind dem Bundesrat ein zentrales Anliegen. Ziel ist es, die Öffentlichkeit und die Vernehmlassungsteilnehmenden umfassend und korrekt über die Studienergebnisse zu informieren und diese möglichst zugänglich zu präsentieren. Dazu gehören neben der fachlichen Kontrolle auch die Kontextualisierung der Ergebnisse.
Die wichtigsten Resultate der beiden Berichte wurden ausführlich in den erläuternden Bericht des Bundesrats eingearbeitet und stehen mit dem Start der Vernehmlassung zur Verfügung. Die finalisierten Berichte werden spätestens Ende Juni publiziert, so dass für alle bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist am 11. September 2026 ausreichend Zeit bleibt, die Grundlagen sorgfältig zu prüfen.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
