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Verordnung · Bund (CH)
Änderung der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten
Bis Ende 2027 soll im Rahmen des Projekts AFIS2026 das Informationssystem AFIS durch das neue „Automated Biometric Identification System (ABIS)“ abgelöst werden. Ziel ist die technologische Aktualisierung des bestehenden Moduls zum Abgleich von Finger- und Handflächenabdrücken sowie, als zentrale Neuerung, die Möglichkeit zum Abgleich von Gesichtsbildern. Hierzu sind die rechtlichen Grundlagen zu präzisieren und an den aktuellen Stand der forensischen Standards anzupassen. Das ABIS bleibt damit ein wichtiges Instrument für die Strafverfolgungsbehörden, aber auch für die Identifizierung von Personen im Aufgabenbereich des Staatssekretariats für Migration (SEM) und des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Die Einführung des ABIS erfordert eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen, konkret: eine Änderung der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten. Die Änderung erfolgt in der Form einer Teilrevision.
Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/35/cons_1
Werdegang
- GeplantDezember 2026
- Vernehmlassung
- ErgebnisberichtBundesrat
- Botschaftan das Parlament
- ParlamentGeschäftsnummer folgt
- Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.
Diskussion
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