Vorlagen / Justiz / Bundesgesetz über die Stärkung des Schutzes vor häuslicher Gewalt im Zivilrecht und im Zivilprozessrecht

Bundesgesetz · Bund (CH)

Bundesgesetz über die Stärkung des Schutzes vor häuslicher Gewalt im Zivilrecht und im Zivilprozessrecht

Mit der Vorlage soll der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt im Zivilrecht und im Zivilprozessrecht gestärkt und die Umsetzung der Anforderungen der Istanbul-Konvention (IK), die für die Schweiz am 1. April 2018 in Kraft getreten ist, vorangetrieben werden. Sie verfolgt damit die Ziele, die aktive elektronische Überwachung als Massnahme zum Schutz der Persönlichkeit gegen Gewalt, Drohungen oder Belästigungen vorzusehen, die Behörden zu verpflichten, das Risiko von Gewalt in der Familie genauer zu prüfen und bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen, sowie die Verfahrensrechte und Schutzmassnahmen von Opfern im Sinne des Opferhilfegesetzes (OHG) in Zivilverfahren , an denen das Opfer und der Täter beteiligt sind, zu gewährleisten.

Zusammenfassung von Fedlex, unverändert · proj/2026/94/cons_1

Status
Angekündigt
Volksabstimmung
noch offen
Zuständigkeit
Bund (CH)
Themen
Justiz
Eröffnet von
Bundesrat
Federführend
BJ
Frist
Juni 2027
  1. GeplantMärz 2027
  2. Vernehmlassung
  3. ErgebnisberichtBundesrat
  4. Botschaftan das Parlament
  5. ParlamentGeschäftsnummer folgt
  6. Referendum oder Abstimmungfalls es dazu kommt
  • SR 210Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907
  • SR 272Schweizerische Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (Zivilprozessordnung, ZPO)

Noch keine Wirkungsanalyse. schwur.ch analysiert Wirkungen und Rechtswirkungen, sobald der Bundesrat eine Vorlage einem Abstimmungstag zuteilt. Bis dahin stehen hier die amtlichen Angaben, die Dokumente, das Parlament und die Diskussion.

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